Vorläufige Entscheidung:"Biss" entgeht Nachzahlungen

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Rentenversicherung verliert Prozess gegen Straßen-Magazin

Von Stephan Handel

Das Straßen-Magazin Biss bleibt von einer größeren Rentenbeitragsnachzahlung zumindest vorerst verschont: Der Verein, der die Zeitschrift herausgibt, gewann am Freitag einen Prozess gegen die Deutsche Rentenversicherung um eine sogenannte Status-Feststellung.

Es ging um die Frage, ob die Journalistin Annette Wild in der Zeit von September 2012 bis März 2016 als Chefredakteurin des Magazins fest angestellt oder freiberuflich tätig war. Angestrengt hatte das Verfahren die Geschäftsführung von Biss e.V. selbst - dann jedoch, als der Bescheid der Rentenversicherung eine abhängige Beschäftigung feststellte, gegen diesen Bescheid geklagt.

Annette Wild hatte ein monatliches Honorar von 4500 Euro erhalten - für Hildegard Denninger, seinerzeit Geschäftsführerin des Vereins, ist diese Summe alleine schon Beleg dafür, dass Wild nicht fest angestellt war: "Dann hätten wir ihr sehr viel weniger bezahlt." Die Vorsitzende Richterin machte in der Verhandlung jedoch schnell klar, dass eine freie Beschäftigung nicht schon dadurch zustande kommt, dass in der Tätigkeitsvereinbarung "freie Beschäftigung" steht - vielmehr kommt es auf die tatsächliche Gestaltung des Arbeitsverhältnisses an.

Im Fall von Annette Wild musste das Gericht also herausfinden, wie frei in ihren Entscheidungen die Chefredakteurin war - beziehungsweise, ob die Biss-Geschäftsführung das Recht und die Macht hatte, ihr Anweisungen zu erteilen. Die Angaben darüber gehen auseinander - auch, weil sich die Beziehung zur Chefredakteurin offensichtlich verschlechterten, als Karin Lohr im Jahr 2014 die Geschäftsführung von Hildegard Denninger übernahm.

Dennoch: Es gab kein Büro in der Biss-Zentrale für Annette Wild, und auch mehrere Belege dafür, dass sie "Anregungen" der Geschäftsführung zur Heftgestaltung nicht umgesetzt hatte - das waren für das Gericht Beweise genug dafür, dass Annette Wild nicht abhängig beschäftigt war. Dem Biss-Verein dürften durch diese Entscheidung Nachzahlungen in Höhe von mehreren 10 000 Euro erspart geblieben sein - allerdings nur vorerst: Der Vertreter der Rentenversicherung kündigte an, dass Berufung eingelegt werden soll.

© SZ vom 11.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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