VGH-Entscheidung zu Parklizenzen:"Krieg gegen Pendler"

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Eine VGH-Grundsatzentscheidung bestätigt die Haltung der Stadt: Die Parklizenzen sind rechtens. Ein Münchner Anwalt prüft nun eine Klage in Karlsruhe.

Ekkehard Müller-Jentsch

Als "Krieg gegen Pendler" verdammt der Münchner Rechtsanwalt Roderich von Rhein die in vielen Stadtquartieren geltenden Parklizenz-Regelungen. "Damit verdient die Kommune obendrein noch Millionen", wettert er. Doch sein Vorstoß beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieb ohne Erfolg: Die VGH-Richter vertreten die Ansicht, das Parklizenz-System der Stadt München sei rechtmäßig.

Geparkte Autos im Parklizenzgebiet in der Au in München. Im Vordergrund ein Schild mit der Aufschrift "Bewohner mit Parkausweis südliche Au frei". (Foto: Foto: Andreas Heddergott)

Der Anwalt Roderich von Rhein pendelt täglich zwischen seinem Wohnort Baldham im Münchner Osten und seiner Kanzlei in der Maxvorstadt. Die Büroräume befinden sich an der Ecke Türken- und Georgenstraße in einem Haus ohne Tiefgarage.

Deshalb muss der Jurist stets die nähere Umgebung nach einem freien Parkplatz abklappern. Eines Tages hatte er seinen Wagen im Parklizenz-Gebiet "West Schwabing" in einer freien Parklücke in der Isabellastraße abgestellt - und bekam prompt ein Knöllchen, amtlich "gebührenpflichtige Verwarnung" genannt.

Der Anwalt legte zunächst erfolglos Widerspruch dagegen ein. Dann zog er vor Gericht und hoffte den Fall zum Grundsatzstreit um die Rechtmäßigkeit des Münchner Parkraum-Managements machen zu können. Das ist ihm auch gelungen - nur dürfte das Ergebnis nicht in seinem Sinne sein.

Autoverkehr in den Ballungszentren angestiegen

Das grundgesetzlich garantierte Freiheitsrecht umfasse auch ein Recht auf Bewegungsfreiheit, das von den Bürgern in großem Maße durch die Benutzung von Autos wahrgenommen werde, hatte der Jurist vor Gericht argumentiert. Natürlich sei so der Autoverkehr in den Ballungszentren angestiegen.

In der Folge führten die Bewohner städtischer Quartiere seit vielen Jahren mit Unterstützung der Kommunen, des Bundestages und auch des Bundesrates "einen Krieg gegen die Pendler", weil diese dort während der Arbeit ihre Autos abstellen: "Die Bewohner vertreten die Ansicht, die städtischen Straßen gehörten im Grunde ihnen allein." Die Kommune nutze das, um bis zu 20 Millionen Euro im Jahr an Parklizenz-Gebühren zu verdienen - das sei ausgesprochen arbeitnehmer- und wirtschaftsfeindlich.

Wer innerhalb der Parkzone arbeitet, aber nicht wohnt, darf sein Auto nicht kostenfrei abstellen, sondern muss meist einen Schein am Automaten ziehen - für wenige Stunden. Für Berufspendler wie von Rhein kann das eine teure Angelegenheit werden.

Der VGH hat nun aber die Anordnung des Bewohner-Parkbereichs für rechtmäßig erklärt: "Die hierfür im Straßenverkehrsrecht vorgesehenen Rechtsgrundlagen sind verfassungsgemäß." Es dürfe nicht jede einzelne Straße im Lizenzgebiet isoliert betrachtet werden - vielmehr beziehe sich die Straßenverkehrsordnung auf ganze Stadtviertel mit erheblichem Mangel an Parkplätzen, sagte der 11. Senat. Ein solches sei West-Schwabing.

Die Parkzone für Anwohner, Bestandteil eines von der Stadt geplanten flächendeckenden Parkraum-Managements innerhalb des Mittleren Rings, verstoße nicht gegen den Grundsatz der Privilegienfreiheit des Straßenverkehrsrechts (Az.: 11 CS 08. 16 17).

"Pendlerpauschale wird wichtiger"

Roderich von Rhein ist enttäuscht: "Dieser Beschluss wird zur Folge haben, dass die motorisierten Berufspendler auf Dauer mit höheren Kosten belastet sind, weil sie nicht unerhebliche Parkgebühren aufbringen müssen", sagt er. "Die politische Forderung, die alte Pendlerpauschale wieder einzuführen, erhält dadurch ein noch höheres Gewicht."

Da der Anwalt nach wie vor der Meinung ist, dass ein Berufstätiger wenigstens während der üblichen Arbeitszeit den gleichen Anspruch auf eine Parkmöglichkeit haben müsse wie ein Anwohner, will er nun prüfen, "ob die VGH-Entscheidung mit einiger Erfolgsaussicht durch eine Verfassungsbeschwerde angegriffen werden kann".

© SZ vom 05.09.2008/lado - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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