Verona Pooth: Sieg vor Gericht:Baden gegangen

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"Was war im Whirlpool mit Heinz-Martin?" Eine Klatsch-Illustrierte verliert vor Gericht gegen Verona Pooth.

Ekkehard Müller-Jentsch

"Was war im Whirlpool mit Heinz-Martin? Verona Pooth, kleines, armes, reiches Mädchen..." In diesem Stil fabulierte ein Kolumnist der Münchner Frauenzeitschrift Die Aktuelle über angebliche Badespiele zwischen dem Werbestar und dem früheren Düsseldorfer Sparkassenchef Heinz-Martin Humme. Verona Poth wollte sich derartiges nicht nachsagen lassen und verklagte den Gong-Verlag beim Landgericht MünchenI. Vor der Pressekammer wurde am Montagvormittag über eine Gegendarstellung verhandelt.

"All das ist unwahr - es gab nie Badespiele oder Whirlpool-Partys": Das Gericht gab Verona Recht. (Foto: Foto: obs/HSE 24)

Auf der Titelseite einer Oktober-Ausgabe hatte das Klatschblatt den neugierigen Leserinnen all das vorgeblich Unfassbare nahe bringen wollen, was die "traumschöne" Verona aus Liebe zu ihrem Franjo so auf sich zu nehmen bereit sei - wie etwa die behauptete Party mit dem 55-jährigen Banker im Whirlpool. Die Illustrierte berief sich dabei auf angebliche Passagen in den Ermittlungsakten sowie einen Zeugen.

Wie berichtet, musste der Düsseldorfer Sparkassen-Chef seine Posten räumen, weil er Franjo Pooths Firma allen Warnungen zum Trotz Kredite in Millionenhöhe gewährt hatte und auch persönliche Verstrickungen bisher nicht glaubhaft entwirren konnte. Pooths Firma "Maxfield", die mit MP3-Playern aus China viel Geld verdient hatte, musste im Januar mit 27 Millionen Euro Schulden in die Insolvenz gehen: 461 Gläubiger möchten ihr Geld zurück, 356 davon sind sogenannte Kleingläubiger. Und Viele haben Forderungen, weil die Geräte, die sie kauften, gar nicht funktionierten.

Verona Pooth weist die Unterstellungen aus dem Klatschartikel empört zurück. Durch ihren Rechtsanwalt Benedikt Pauka ließ sie in der Verhandlung erklären: "All das ist unwahr - es gab nie Badespiele oder Whirlpool-Partys." Der Jurist bot dem Gericht dazu eine eidesstattliche Versicherung der 40-Jährigen an.

Illu-Anwalt Max-Christoph Trimolt versuchte den Nachrichtenwert des umstrittenen Artikels deutlich tiefer zu hängen: "Das sind doch nur die schwammigen Meinungsäußerungen eines Kolumnisten und keine konkreten Behauptungen." Das kam bei Gericht aber nicht gut an. Die Frage, "Was war im Whirl-Pool?", unterstelle doch eindeutig, dass etwas war, stellte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner fest. Offengelassen werde lediglich, was denn nun gewesen sein solle.

Die Frage des Gerichts nach einer gütlichen Einigung wurde von dem Justitiar der WAZ-Gruppe, zu der Gong-Verlag und somit die Aktuelle gehören, mit einem klaren Nein beantwortet. Denn Verona Pooth verlangte nicht nur eine Gegendarstellung in den Textseiten der Illustrierten, sondern auch in Form einer entsprechenden Schlagzeile auf der Titelseite.

Am späten Nachmittag gab das Gericht Verona Recht (Az:9 O 17961/08). Doch vermutlich wird der Streit demnächst vor dem Oberlandesgericht fortgesetzt.

© SZ vom 11.11.2008/sonn - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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