Verhandlung:Unglücklich gelaufen

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Nach einer Glücksspiel-Razzia will ein Wirt Geld vom Freistaat

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Wegen einer Polizeirazzia hat ein Münchner Wirt sein Lokal verloren. Die Polizei nahm 2013 die Kneipe in der Isarvorstadt nahe dem Klinikviertel wegen illegalen Glücksspiels ins Visier. Die Staatsanwaltschaft hatte später aber mangels hinreichenden Tatverdachts die Ermittlungen eingestellt. Nun will der Wirt im Rahmen der Amtshaftung 23 000 Euro Gewinnverlust und Anwaltskosten vom Freistaat. Seinen Schaden durch den Geschäftsverlust sieht er sogar bei rund 57 000 Euro.

Die Polizeiinspektion im Westend hatte im Sommer 2013 die Razzia angeordnet. Beamte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) zertrümmerten dazu eine Tür in der Kneipe, um "blitzartig die Spielsituation einzufrieren". Den Schaden wollte die Hauseigentümerin von der Polizei ersetzt haben. Die Beamten informierten sie, dass der Wirt "bewiesenermaßen illegales Glücksspiel" betrieben habe. Die Hausbesitzerin teilte das der Hacker-Pschorr-Brauerei mit. Die kündigte fristlos.

In der Verhandlung am Mittwoch vor der 15. Zivilkammer sagte der Vorsitzende Richter, dass dieses Schreiben der Polizeiinspektion "nicht wirklich glücklich" gewesen sei. "Was bewiesen ist und feststeht, entscheidet der Strafrichter und nicht die Polizei", sagte er. Der Anwalt des Freistaats erklärte, dass der Schaden nicht durch die Durchsuchung entstanden sei. Die Polizei habe objektive Beweismittel gehabt, dass im Lokal des Klägers illegales Glücksspiel veranstaltet worden sei. Ein Amtspflichtverletzung liege somit nicht vor.

Der Anwalt des Freistaats sagte, dass der Wirt - sollte die fristlose Kündigung zu Unrecht erfolgt sein - gegen die Brauerei hätte vorgehen müssen. Dessen Anwalt wies das zurück. Es sei alles so schnell gegangen, sein Mandant habe keine Chance zum Widerspruch gehabt. Die Brauereien seien rigoros. Aber auch der Kammervorsitzende sagte: "Wenn er unschuldig ist, hätte er doch im Lokal bleiben können." Denn wäre er nicht gleich ausgezogen, wäre bis dahin das Ermittlungsverfahren schon eingestellt gewesen. Das Gericht will Anfang Dezember das Urteil verkünden.

© SZ vom 15.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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