Verhandlung:Suspendierung rechtmäßig

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Landgericht urteilt für José Carreras-Stiftung

Von Stephan Handel

Gabriele Kröner, ehemalige Geschäftsführerin der Deutschen José Carreras Leukämie-Stiftung, ist mit ihrem Versuch gescheitert, gegen die Abberufung und Suspendierung von ihren Ämtern gerichtlich vorzugehen: Das Landgericht München I wies jetzt in einem Urteil Kröners Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zurück.

Kröner war die Abberufung am 11. Oktober von zwei Abgesandten des Stifters José Carreras im Büro der Stiftung in der Elisabethstraße mitgeteilt worden. Sie wollte nun deren Unrechtmäßigkeit gerichtlich feststellen lassen und argumentierte dabei mit satzungs- und stiftungsrechtlichen Vorgaben darüber, von wem und in welcher Form ein solcher Beschluss gefasst werden muss - ein einigermaßen kompliziertes Procedere, denn es existiert neben der Stiftung ein eingetragener Verein gleichen Namens; bei beiden war Kröner in den Vorstand berufen. Zusätzlich war sie bei dem Verein auch noch per Anstellungsvertrag beschäftigt. Das Gericht konnte jedoch im Vorgehen bei Beschlussfassung und Abberufung nichts Rechtswidriges finden.

Einen wichtigen Grund für Kröners Freistellung fand das Gericht jedoch in einem weiteren Argument der Stiftung: Offensichtlich hatte die Geschäftsführerin eine Telefonrechnung ihrer Töchter vom Stiftungskonto bezahlt. Zwar ist noch nicht abschließend geklärt, ob es sich dabei um einen einmaligen Vorgang oder möglicherweise um ein Versehen handelt. Auch die verhältnismäßig geringe Summe von 224,69 Euro ändert aber laut Gericht nichts an der Tatsache, dass die Stiftung das Recht hatte, ihre Geschäftsführerin bis zur Klärung der Vorwürfe zu suspendieren. Eine solche "Verdachtssuspendierung" sei grundsätzlich möglich, weil die Aufklärung erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen könne. Über Körners Ansinnen, die Büroräume der Stiftung zur Abholung persönlicher Gegenstände betreten zu dürfen, musste das Gericht indes nicht mehr entscheiden: Das ist mittlerweile schon geschehen.

© SZ vom 23.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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