Verhandlung:Exzess im Verkehr

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Taxler schneidet anderes Auto - Geldstrafe und Fahrverbot

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Für sein rüpelhaftes Verhalten im Straßenverkehr und das Zeigen des Stinkefingers hat ein Münchner Taxifahrer 1000 Euro Geldstrafe und einen Monat Fahrverbot kassiert. Der Strafrichter nannte die Tat einen "Exzess".

Im September 2014 war der Mann mit seinem Taxi auf der Baumgartnerstraße unterwegs. Er hatte keine Fahrgäste. Vor ihm fuhr ein 40-jähriger Münchner mit seinem VW Touran, auf dem Beifahrersitz die Ehefrau des Mannes. Der VW-Fahrer wurde zu seiner Überraschung von dem Taxi mit hoher Geschwindigkeit auf der Gegenfahrbahn überholt. Im Vorbeifahren zeigte ihm der Taxifahrer den gestreckten Mittelfinger. Unmittelbar danach scherte das Taxi so knapp vor dem Touran ein, dass dessen Fahrer eine Vollbremsung machen musste, bis "die Reifen quietschten", wie später vor Gericht festgestellt wurde. Nur so konnte ein Auffahrunfall verhindert werden.

"Dieses Einscheren war in keiner Weise verkehrsbedingt, sondern erfolgte ausschließlich in der Absicht, den Zeugen zu dieser Vollbremsung zu zwingen, um ihm sein aus Sicht des Angeklagten zu langsames Fahren vor Augen zu führen", sagte nun der Amtsrichter. Es glaubte dem Taxifahrer nicht, als der angab, dass er auf der linken Spur zum Überholen angesetzt habe, als das Fahrzeug vor ihm auch nach links ausscherte. Er sei sehr erschrocken und habe so reagiert, dass er noch weiter nach links ausgeschert sei und auf der Gegenfahrbahn dieses Fahrzeug überholt habe. Dabei habe er zwar eine wegwerfende Handbewegung gemacht, jedoch nicht den Stinkefinger gezeigt, beteuerte der Taxifahrer.

Das Gericht glaubte ihm nicht, hat aber hat berücksichtigt, dass der Taxifahrer nicht vorbestraft war. Es verhängte neben der Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 Euro ein einmonatiges Fahrverbot. "Das verkehrswidrige Überholmanöver in Verbindung mit der völlig unangebrachten Nötigung stellt einen im Straßenverkehr nicht tolerablen Exzess dar, der die Sanktion eines zumindest einmonatigen Fahrverbots nach sich ziehen musste", sagte der Richter zur Begründung.

© SZ vom 01.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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