Verhandlung:Ab zum Entzug

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Gericht schickt 18-Jährigen in die geschlossene Psychiatrie

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Der Wutanfall eines 18-jährigen Schülers aus dem Westend endete in einer Entziehungsanstalt. Der junge Mann hatte bei seinem Ausraster einen Drogen-Mix im Blut. Da er offensichtlich massiv abhängig ist, sah ihn das Gericht zwar als schuldunfähig an - schickte ihn aber in eine geschlossene Psychiatrie.

Der Schüler hatte im April 2015 in einer Gaststätte in der Gollierstraße eine Flasche Bier gekauft. Dabei geriet er mit dem Wirt und einem Gast in Streit und wurde rausgeworfen. Vor der Kneipe trat der 18-Jährige wütend gegen ein geparktes Auto. Als der Wirt und der Gast nachsehen wollten, griff sich der junge Mann einen massiven Glasaschenbecher von einem Außentisch und wollte auf den Gast losgehen. Ein Passant konnte geistesgegenwärtig den Angriff abblocken - er warf den Schüler zu Boden und hielt ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest. Als die Streife eintraf, brüllte der Schüler die beiden Beamten an und beleidigte sie dabei. Er ging mit seiner Bierflasche auf die Uniformierten los, konnte jedoch am Zuschlagen gehindert werden. Dann trat und schlug er unter wüsten Beleidigungen auf die Polizeibeamten ein.

Der Schüler wurde nach dem Vorfall vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Bei der Blutentnahme stellte sich heraus, dass er nicht nur Wirkstoffe von Cannabis, sondern auch von Psychopharmaka im Blut hatte. Später, vor dem Amtsgericht, diagnostizierte eine Sachverständige, dass der Schüler ein Abhängigkeitssyndrom und eine psychotische Störung durch Suchtmittelmissbrauch habe. Die Psychiaterin kam zu dem Ergebnis, dass der junge Mann bei dem Vorfall wahrscheinlich schuldunfähig war.

Der Schüler benötigt nach Ansicht der Expertin eine Langzeit-Drogentherapie. Der 18-Jährige sagte in der Verhandlung, dass er seit seinem 14. Lebensjahr Drogen aller Art konsumiere. Nach gescheiterten Entzugsversuchen wurde er immer wieder straffällig. Das Jugendschöffengericht ging daraufhin davon aus, dass der Schüler bei der Tat schuldunfähig war und daher nicht bestraft werden könne. Es hat deshalb eine "Maßregel der Besserung und Sicherung" verhängt und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

"Der Beschuldigte war zum Tatzeitpunkt und ist nach wie vor betäubungsmittelabhängig", stellte das Gericht fest. Bei ihm sei eine multiple Abhängigkeit nach Cannabis und Alkohol festzustellen, die zu einer Psychose geführt habe. "Sollte der Beschuldigte unbehandelt bleiben, sind weitere erhebliche rechtswidrige Taten durch ihn zu befürchten", meinte das Gericht. An eine Bewährung sei nicht zu denken, da der Schüler erst am Beginn des therapeutischen Weges stehe: "Die Massivität des aggressiven Auftretens bei den Taten rechtfertigt keine mildere Ahndung."

© SZ vom 26.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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