Verdacht auf Gammelfleisch:Ermittlungen gegen Galeria Kaufhof

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Galeria Kaufhof am Marienplatz (Foto: Alessandra Schellnegger)

Anonyme Anzeige gegen Galeria Kaufhof: Die Münchner Staatsanwaltschaft prüft den Verdacht, dass in der Filiale am Marienplatz Fleisch verkauft wurde, das nicht für den Verzehr geeignet war. Steckt Absicht oder ein Versehen dahinter? Lebensmittel-Proben, sollen Klarheit schaffen.

Von Katja Riedel

Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Verantwortliche der Galeria-Kaufhof-Filiale am Münchner Marienplatz wegen des Verdachts, nicht für den Verzehr geeignetes Fleisch in den Verkauf gebracht zu haben. Anlass der Ermittlungen ist eine anonyme Anzeige, die offenbar aus Mitarbeiterkreisen stammt und die auch an das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) sowie an Medien geschickt wurde.

Die Hygienekontrolleure des KVR haben deshalb der Lebensmittelabteilung der Galeria Kaufhof am 21. und 29. August zwei Besuche abgestattet. Dabei haben sie größere Mengen argentinischen Entrecotes im Tiefkühler gefunden, bei denen das aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum seit Januar abgelaufen gewesen sein soll. Ob das Fleisch möglicherweise verdorben gewesen ist, sollen Gutachten zeigen.

Bei beiden Besuchen der Lebensmittelprüfer haben diese Proben entnommen, die nun im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht werden. Mit dem Ergebnis der ersten, durch das KVR veranlassten Probe ist wohl im Laufe der nächsten Tage zu rechnen. Das Ergebnis der zweiten Probe, die Ende August im Auftrag der Staatsanwaltschaft entnommen wurde, wird nach Angaben von Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch noch länger auf sich warten lassen.

Straftatbestand oder Fahrlässigkeit?

Das Ergebnis des Gutachtens sei entscheidend dafür, ob es sich um einen möglichen Straftatbestand gehandelt haben könnte oder um Fahrlässigkeit. Bei Letzterem würde es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Bei einer Straftat würde eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu einem Jahr drohen.

Geliefert hat das argentinische Rindfleisch die Firma Standard-Fleisch aus Hamburg. Das Unternehmen liefert an Galeria Kaufhof nach eigenen Angaben seit gut 30 Jahren Fleisch. Geschäftsführer Jan Lawrence sagte der SZ, er habe das betreffende Fleisch, insgesamt etwa 300 Kilogramm am Stück, am 18. Dezember tiefgefrieren lassen und dann davon zwei Tranchen an die Münchner Galeria-Filiale verkauft, insgesamt gut 150 Kilogramm, und zwar als Tiefkühlfleisch, zu elf Euro das Kilogramm. "Das ist ein ganz normaler Vorgang, wir haben es auch nicht als Frischfleisch verkauft", sagt Lawrence. Das aufgedruckte und längst abgelaufene Datum habe nur für Frischfleisch gegolten, nicht aber für Tiefkühlware. Die Mindesthaltbarkeit von Frischfleisch wäre im Januar 2013 abgelaufen. Da man es jedoch tiefgefroren habe, sei die Lieferung in einem Karton angeliefert worden, auf dem ein neues Mindesthaltbarkeitsdatum gestanden habe: 17. Oktober 2014.

So stellt auch ein Galeria-Kaufhof-Sprecher den Vorgang dar. Die portionierten Fleischstücke trugen jedoch nicht diesen Aufdruck und befanden sich im Lager auch nicht mehr in dem entsprechenden Karton. Offenbar bewahrten die Galeria-Mitarbeiter, die das Fleisch ausgepackt haben, auch das Etikett nicht auf.

Teile der Lieferung seien auch aufgetaut und als Frischfleisch an der Selbstbedienungs-Frischetheke verkauft worden, räumt der Kaufhof-Sprecher ein. Dies sei aber zulässig, wenn der Verkauf innerhalb von wenigen Tagen stattfinde. Zudem müsse auf der Packung zu lesen sein, dass das Fleisch aufgetaut wurde und nicht mehr eingefroren werden dürfe. Auf einem Foto, das der Hinweisgeber aufgenommen hat, fehlt jedoch ein solcher Hinweis.

Galeria Kaufhof hält das Foto für manipuliert. Noch am Dienstag wollte man Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. "Galeria Gourmet hat ein elementares Interesse daran, den Vorgang gemeinsam mit dem KVR vollständig und transparent aufzuklären", sagte der Sprecher. Die Geschäftsführung arbeite aktiv an der Aufklärung mit. Das KVR hat die Lebensmittelabteilung der Filiale in der Vergangenheit siebenmal kontrolliert. Dabei seien keine Bußgeldverfahren eingeleitet worden.

© SZ vom 04.09.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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