Urteil:Wege bleiben frei von Stolpersteinen

Gericht bestätigt, dass München Gedenkwürfel nicht zulassen muss

Auf Münchner Gehwegen wird es auch weiterhin keine Stolpersteine geben. Nach einem am Freitag ergangenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die Stadt München nicht dazu verpflichtet, die entsprechenden Genehmigungen zu erteilen. Dies hatten drei Angehörige von Nazi-Opfern verlangt, waren damit aber bereits im Mai 2016 vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Der VGH als nächsthöhere Instanz bestätigte nun diese juristische Einschätzung und lehnte die Zulassung einer Berufung ab. Der Beschluss ist abschließend, es gibt keine weiteren Rechtsmittel mehr.

Allerdings können es die drei Kläger noch über das Amtsgericht versuchen. Denn die Begründung der Richter zielt darauf ab, dass die Stolpersteine eigentlich kein Fall für eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis sind, sondern für einen privatrechtlichen Vertrag mit der Stadt München als Grundstückseigentümerin der öffentlichen Straßen. Und dafür seien die Verwaltungsgerichte nicht zuständig. Die Stolpersteine seien keine Form einer Sondernutzung des öffentlichen Raums, was eben eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit wäre. Denn dafür müssten sie den Gebrauch des Gehwegs für die Allgemeinheit einschränken - etwa indem sie ein Hindernis darstellen. Dies aber sei nicht der Fall, befanden die Richter; die kleinen Gedenkwürfel sollen nahezu niveaugleich zur Oberfläche verlegt werden. Somit handle es sich nicht um eine Sondernutzung - wobei die Richter der ersten Instanz Zweifel daran hatten, ob die Stadt selbst in diesem Fall zur Genehmigung verpflichtet gewesen wäre.

© SZ vom 16.12.2017 / dh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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