Urteil:Raucher-Slogan bleibt erlaubt

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E-Zigaretten-Laden darf mit Zitat einer Krebsforscherin werben

Von Ekkehard Müller-jentsch

Der E-Zigaretten-Shop "iSmokeSmart" in München darf auch weiterhin seine Kunden mit Äußerungen informieren, die von Martina Pötschke-Langer stammen - sie ist Leiterin der Krebsprävention im Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) und des Zentrums für Tabakkontrolle bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Die namhafte Krebsforscherin hatte sich im Deutschlandradio durchaus positiv über die neuen elektrischen Zigaretten geäußert: "Gegen die normale Zigarette, die eine solche Giftlast darstellt, stellt eine E-Zigarette ein vergleichsweise harmloses Produkt dar." Ein gefundenes Fressen für die Betreiber des Münchner E-Zigaretten-Shops, die diese und weitere Aussagen der Wissenschaftlerin in seinem Werbeflyer verwendet hatten.

Zitate seien aus dem Zusammenhang gerissen

Martina Pötschke-Langer, die für ihre Verdienste um die Aufklärung über die Risiken des Rauchens das Bundesverdienstkreuz bekommen hat und trotz ihrer Äußerungen als scharfe Gegnerin der E-Zigarette auftritt, ist die Werbung ein Dorn im Auge. Das Krebsforschungsinstitut klagte im eigenen Namen und dem seiner Mitarbeiterin gegen die Verwendung der Zitate. Diese seien zwar korrekt, Sätze und Satzteile aber aus dem Zusammenhang gerissen: Sie würden so das Gegenteil von dem aussagen, was die Wissenschaftlerin zum Ausdruck bringen wolle.

Die Shop-Inhaber Thomas Engel und Frank Hackeschmidt wehrten sich gegen diese Vorwürfe. Sie hätten keinerlei Rechtsverletzung begangen. Institut und Wissenschaftlerin würden lediglich versuchen, einige öffentlich wirksame Äußerungen "wieder einzufangen".

Die 33. Zivilkammer am Landgericht München I hatte schon in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass es "sehr schwierig" sein werde, die Unterlassung der Zitate auf Basis des Markenrechts durchsetzen zu wollen. Nun hat das Gericht entsprechend entschieden. Die Verwendung der geschützten Namen und Kürzel des Forschungszentrums seien in diesem Fall keine unerlaubte Zeichennutzung, sondern "eine rein redaktionelle Markennennung". Urheber und Quellen der Zitate seien korrekt wiedergegeben - es werde gerade nicht der Eindruck erweckt, dass die angepriesenen Produkte diesen Namen irgendwie zuzurechnen seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 33 O 20512/14).

Shop-Inhaber Hackeschmidt: "E-Zigaretten sind vor allem für Zigarettenraucher gedacht, die aufhören wollen - über zwei Millionen Raucher in Deutschland haben dies schon erkannt und sind jetzt Dampfer."

© SZ vom 15.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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