Urteil nach neun Jahren:Aldi unterliegt im Champagner-Streit

Ein Champagnereis darf nicht "Champagner" heißen, wenn es nicht nach Champagner schmeckt. Nach jahrelangem Rechtsstreit um die ehedem von Aldi Süd verkaufte Eissorte "Champagner Sorbet" haben sich Frankreichs Champagnerhersteller vor dem Oberlandesgericht München gegen die Supermarktkette durchgesetzt. Laut Urteil nutzte die Benennung des Tiefkühleises das Ansehen der geschützten Ursprungsbezeichnung "Champagner" unberechtigt aus. Maßgeblich für das Urteil: Das Sorbet schmeckte nicht nach Champagner. Die französischen Kläger argumentierten, dass das dominante Aroma Birne sei, "gefolgt von Zucker, Zitronensäure und einem Hauch Alkohol". Der 29. Senat kam nun ebenfalls zu dem Schluss, dass das Aldi-Produkt "keinen hauptsächlich durch die Zutat Champagner hervorgerufenen Geschmack aufwies". Dieser Punkt wurde im Laufe des Prozesses umfangreich diskutiert - eine Verkostung war wegen des 2014 abgelaufenen Haltbarkeitsdatums nicht mehr möglich. Der Streit hatte in den vergangenen neun Jahren vier Gerichte beschäftigt: Land- und Oberlandesgericht München, den Bundesgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hatte 2017 das entscheidende Kriterium festgelegt: Demnach verletzt der Name eines Lebensmittels eine geschützte Ursprungsbezeichnung, "wenn das Lebensmittel nicht als wesentliche Eigenschaft einen Geschmack aufweist, der hauptsächlich durch das Vorhandensein dieser Zutat in seiner Zusammensetzung hervorgerufen wird". Das Aldi-Sorbet enthielt zwar Champagner, doch das allein genügte offenbar nicht, um das geforderte Champagner-Aroma zu gewährleisten.

© SZ vom 02.07.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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