Urteil:Münchner verkauft iPad mit Jugendpornos

Das Gesetz gegen die Verbreitung jugendpornografischer Schriften war genau eine Woche alt, als ein 22-jähriger Münchner dagegen verstieß, der jetzt vor dem Amtsgericht stand. Der junge Mann hatte auf seinem Tablet-Computer jugendpornografische Bilder gespeichert. Das stellte sich heraus, nachdem er sein iPad im Internet verkauft hatte und der Käufer auf das Bildmaterial stieß. Er verständigte die Polizei.

Laut dem nun veröffentlichten Urteil des Gerichts bot der damals 21-Jährige das Tablet am 3. Februar 2015 zum Preis von 110 Euro auf der Kleinanzeigenplattform Ebay an und verschickte es noch am selben Tag an den Käufer. Auf dem Gerät befanden sich 65 Fotodateien, die der Vorbesitzer nicht gelöscht hatte. Ein Bild zeigte ein nacktes Mädchen, das von einem Mann am Gesäß berührt wird. Auf einem weiteren Bild ist eine etwa 15-Jährige zu sehen, die mit gespreizten Beinen am Boden sitzt. Nach dem Fund kontaktierte der Käufer zunächst den Angeklagten und stellte ihn zur Rede. "Der Herr sagte mir, dass ekelhafte Bilder auf dem iPad sind", berichtete der junge Münchner. "Wenn er das so sagt, dann ist das so. Es tut mir Leid, dass er sich diese Bilder anschauen musste, ich kann ihm gerne das Geld zurückgeben."

Das Gericht wertete Geständnis und Reue zugunsten des Angeklagten, bei dem Reifeverzögerungen vorlagen, und verurteilte ihn wegen Verbreitung jugendpornografischer Schriften zu einer sechsmonatigen Weisungsbetreuung nach Jugendstrafrecht. Ein Betreuer soll ihm helfen, seine Probleme in den Griff zu bekommen und ein Studium zu beginnen. Das Urteil (Aktenzeichen 1035 Ds 466 Js 231038/15 jug) ist rechtskräftig.

© SZ vom 18.10.2016 / chro - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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