Urteil:Keine Befreiung von Rundfunkgebühren

Anhänger des "Fliegenden Spaghettimonsters" müssen Rundfunkgebühren bezahlen wie jeder andere auch - der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies eine Klage ab, mit der Michael Wladarsch, Vorsitzender des Münchner "Bundes für Geistesfreiheit", eine Befreiung von der Gebühr für seine Büroräume in der Georgenstraße erlangen wollte: Die Räume dienten der Verehrung des Fliegenden Spaghettimonsters - eine in den USA entstandene Art Religions-Persiflage -, seien also so etwas ähnliches wie eine Kirche, und Kirchen müssten die Gebühr laut Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag ja auch nicht bezahlen. Mit dieser Argumentation war Wladarsch vor dem Verwaltungsgericht ebenso gescheitert wie jetzt eine Instanz höher. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Wollte Wladarsch wie angekündigt den Rechtsweg weiter beschreiten, so müsste er dies nun mit einer so genannten Nichtzulassungs-Beschwerde versuchen.

© SZ vom 03.06.2017 / stha - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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