Urteil:In fremden Betten

Bei der Debatte um die Bettensteuer sind viele Schlüsselfragen ungeklärt: Blick in die Rezeption eines Münchner Hotels. (Foto: Stephan Rumpf)

Frau prellt mehrere Hotels - nun droht ihr Gefängnis

Knastzelle statt Hotelzimmer? Das droht einer Frau, die ihre Hotelrechnungen nicht bezahlt hat. Das Amtsgericht München hat die 37-Jährige zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Seit 2016 hatte sich die verwitwete Mediengestalterin immer wieder in verschiedenen Hotels eingemietet, ohne jedoch anschließend die Rechnung zu bezahlen. Sie prellte die Häuser damit um erhebliche Beträge von bis zu 2300 Euro pro Aufenthalt. Wegen dieser Masche stand sie auch nicht zum ersten Mal vor Gericht.

Schon 2016 war sie wegen unbezahlter Aufenthalte in Garmisch-Partenkirchen verhaftet und schließlich zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen verurteilt worden. Trotzdem ließ sie nach Angaben des Gerichts nicht von ihrem Vorgehen ab und mietete sich im vergangenen Jahr in gehobene Münchner Hotels ein, die sie ohne zu bezahlen verließ. Die Kreditkarte, die sie bei der Buchung angegeben hatte, war längst gesperrt. Ende 2017 wurde sie von einer Hotelangestellten daran gehindert, durch die Tiefgarage zu verschwinden - und erneut verhaftet.

"Das Verhalten der Angeklagten muss als gewerbsmäßig betrachtet werden", entschied das Amtsgericht. Zu ihren Lasten wurde gewertet, dass die Frau "ein durchaus dreistes luxusorientiertes Täterverhalten" an den Tag gelegt habe. "In Anbetracht des unverdrossenen, dreisten und über einen langen Zeitraum trotz mehrfacher Inhaftierung konsequent weitergeführten Täterverhaltens konnte keine positive Sozialprognose (...) gefunden werden." Die Angeklagte hatte sich laut Gericht in der Verhandlung nicht zu den Vorwürfen geäußert und nur "vortragen lassen, auf Bankkonten in den USA über erhebliche Geldbeträge zu verfügen". Sie ging gegen das Urteil in Berufung.

© SZ vom 14.08.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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