Urteil:Gericht bestraft Aktionskünstler

Fünf Buchstaben waren es nur, die Aktionskünstler Wolfram Kastner und sein Kollege Hans-Peter Berndl stibitzten, die Auswirkungen jedoch waren enorm. Zum einen veränderten sie damit den Sinn einer Denkmals-Inschrift, zum anderen führte sie das wegen Sachbeschädigung und Störung der Totenruhe vor Gericht. Dort wurden beide zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt, was für Kastner inakzeptabel ist: "Ich soll mich ein Jahr lang durch Untätigkeit angesichts eines solch eines kriegslüsternen, von der Bundeswehr bekränzten UnsinnsMals bewähren? Das geht nicht." Es geht um ein Denkmal zu Ehren der im Ersten Weltkrieg gefallenen ehemaligen Angehörigen der Bayerischen Eisenbahntruppe. "Sie starben für Deutschlands Ruhm und Ehre" ist auf dem Stein auf dem Bundeswehrgelände an der Dachauer Str. 128 zu lesen. Kastner und Berndl montierten die Buchstaben R, U, H, M und D ab, was zur Konstellation "Unehre" führte. Die Buchstaben schickten sie an "Kriegsministerin" Ursula von der Leyen. Die Anregung, das Denkmal solle nicht der Kriegsverherrlichung dienen, sondern dem Frieden mahnen, verhallte ungehört. Eine entsprechende Tafel, die die Künstler anbrachten, wurde abmontiert. Für die Buchstaben-Künstler ist der Fall damit sicher noch nicht erledigt.

© SZ vom 09.03.2017 / wim - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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