Urteil:Einbrüche statt Jobsuche

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Haftstrafe für 27-Jährigen, der Schmuck und Bargeld erbeutete

In seiner Heimat Albanien verdiente Hector S. mit dem Be- und Entladen von Lkw etwa 300 Euro im Monat. Ende vergangenen Jahres kam er nach München. Er habe hier einen Job auf dem Bau gesucht, sagte der 27-Jährige am Dienstag vor dem Amtsgericht München. Der Staatsanwalt war da jedoch ganz anderer Ansicht: "Sie sind extra hierhergeflogen, um Einbrüche zu begehen", warf er dem Angeklagten vor. Ende November 2016 war S. nach Überzeugung der Ermittler mit mindestens noch einem Komplizen in ein Einfamilienhaus in Gauting eingebrochen und erbeutete Schmuck im Wert von 14 000 Euro sowie rund 2000 Euro Bargeld. Als der Einbruch geschah, waren der Rentner und seine Frau Spazieren gehen. Nach nur etwa dreißig Minuten kamen sie zurück. Hector S. und seinem mutmaßlichen Komplizen hatte dies gereicht, um das Haus vom Keller bis zum Dach zu durchsuchen. "Für mich ist erstaunlich, wie man binnen so kurzer Zeit alles Bargeld und den Schmuck finden konnte", sagte der Rentner bei seiner Vernehmung vor dem Amtsgericht. Das Bargeld etwa habe an "sieben bis acht verschiedenen Stellen" im Haus gelegen.

Auf die Frage von Richterin Susanne Landeck-Bätz, was mit der Beute geschehen sei, antwortete Hector S.: "Ich kann mich nicht erinnern" und lächelte dabei. Ob noch Komplizen mit von der Partie waren, will die Richterin wissen. Hector S. blickte seinen Verteidiger an und redete kurz mit ihm. Sein Mandant werde nun keine Angaben mehr machen, teilte der Anwalt dem Gericht mit. Von Hector S. hatten die Ermittler DNA am Tatort gefunden.

Vor knapp zwei Monaten hatte sich der 27-Jährige schon einmal vor dem Amtsgericht München verantworten müssen. Mit ihm auf der Anklagebank saßen zwei Komplizen. Das Trio hatte in München und Umgebung mehrere Einbrüche verübt. Der Wert der Beute: Knapp 20 000 Euro. Wegen schweren Bandendiebstahls hatte das Gericht gegen jeden der Männer zwei Jahre und acht Monate Haft verhängt. Aus dieser Verurteilung und der Tat in Gauting bildete Richterin Landeck-Bätz eine Gesamtstrafe von drei Jahren. Die Strafe, sagte sie bei der Urteilsbegründung, sei am "unteren Rand der denkbaren Strafe."

© SZ vom 20.12.2017 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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