Urteil:Doping-Dealer muss in Haft

Bei illegalen Geschäften mit Anabolika, verschreibungspflichtigen oder bedenklichen Arzneimitteln versteht das Landgericht München I keinen Spaß: Es verurteilte am Mittwoch einen 32 Jahre alten Hersteller und Dealer von Potenz- und Dopingmitteln zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Außerdem wird als Wertersatz ein Betrag von 19 200 Euro von ihm eingezogen, ebenso seine Bitcoin Wallets, das sind Währungskonten im Internet. Damit folgte das Gericht nahezu dem Antrag der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Kai Gräber hatte fünf Jahre für den Hauptangeklagten gefordert.

Neben Tobias E. aus Wickede, der unter dem Pseudonym "JonnyBoy" die selbstgepanschten Mittel verkaufte, erhielt einer seiner Zulieferer, Patrick H. aus Bochum, ebenfalls eine Haftstrafe in Höhe von drei Jahren und acht Monaten. Der 26-Jährige dealte ebenfalls mit Substanzen aus seinem eigenen Labor. Von ihm fordert das Gericht eine Summe von 72 000 Euro. Zwei weitere Männer erhielten Haftstrafen auf Bewährung wegen Beihilfe. Sie hatten beispielsweise für Tobias E. eine Garage als Bunker angemietet oder fungierten als Abholer von Paketsendungen - und erhielten Selbstgebrautes für den Eigenkonsum.

Der fünfte im Bunde, der Münchner Hobbysportler Andreas B., kam mit einer Geldstrafe über 4900 Euro davon. Er hatte lediglich einem Freund seinen E-Mail-Account für die Anabolika-Bestellung bei "JonnyBoy" überlassen, die Ware entgegen genommen und sie seinem Trainingskumpel im Fitnessstudio an der Ingolstädter Straße weitergegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 18.10.2018 / wim - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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