Urteil des Verwaltungsgerichts:Lehrer zeigt Porno-Videos

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Ein Lehrer soll mit Schülern gekifft und einem von ihnen kinderpornografische Videos gezeigt haben. Nun verliert er seinen Pensionsanspruch.

Ekkehard Müller-Jentsch

Weil er zusammen mit zwei minderjährigen Schülern Haschisch geraucht und einem der beiden in seinem Schlafzimmer Kinderporno-Videos gezeigt haben soll, hat ein mittlerweile vorzeitig pensionierter Volksschullehrer seine Ruhestandsbezüge verloren. Eine Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts München meinte zur Urteilsbegründung, dass es der Öffentlichkeit nicht vermittelbar sei, wenn der Freistaat solch einen Lehrer auch noch alimentieren würde.

Der 52-Jährige soll mit den Jugendlichen zusammen gekifft haben. Er hätte aber nicht die Initiative dazu ergriffen, sagte der Lehrer. (Foto: Foto: ddp)

Der 52-jährige Pädagoge unterrichtete fast zwei Jahrzehnte lang an einer Volksschule in Sendling. Über viele Jahre hatte der Junggeselle offenbar "massiv gewissen Substanzen zugesprochen", wie es die Vorsitzende Richterin umschrieb. Wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille hatte er bereits für elf Monate den Führerschein verloren.

"Wie ein junger Hund nachgelaufen"

Eines Tages drehte und rauchte er in seinem Auto auch gemeinsam mit einem Zwölf- und einem 15-Jährigen einen Joint. Man habe einen ähnlichen Musikgeschmack gehabt und deshalb in seinem Auto oft Musik gehört, räumte der Mann ein. Dabei sei es dann dazu gekommen - die Initiative dazu habe allerdings nicht er ergriffen.

Der Lehrer berichtete, dass einer der Schüler aus einem problematischen sozialen Umfeld stammte: "Er kam mir oft auf die Mitleidstour, dass seine Mutter mal wieder auf Sauftour sei und sein Vater ihn daheim gegen die Schränke schmeiße." Dieser Junge sei ihm lange Zeit "wie ein junger Hund nachgelaufen". Und später, als der Bub schon längst nicht mehr auf dieser Volksschule gewesen sei, habe er trotz Hausverbots immer wieder das Schulgelände aufgesucht, um Drogen zu verkaufen.

Dieser Jugendliche sei auch zehn bis 20 Mal bei ihm daheim gewesen. Die Behauptung dieses Zeugen, im Schlafzimmer des Lehrers seien ihm Filme mit kinderpornografischem und sodomistischem Inhalt gezeigt worden, bestritt der Lehrer allerdings. Filme seien bei ihm nie gefunden worden - und die Fotos, die bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden waren, stammten etwa aus dem Stern oder einem Aufklärungsbuch für Jugendliche.

Psychische Erkrankung

Im Übrigen seien die Fotos in einem massiven Eichenschrank eingesperrt gewesen, den die Polizisten aufbrechen mussten, da er schon seit Jahren den Schlüssel dafür verloren hatte. Dass er sich trotzdem wegen der Betäubungsmittelverstöße und der angeblichen Pornofilme im März von einem Schöffengericht zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilen ließ, ohne dagegen Rechtsmittel einzulegen, ließ der Lehrer am Montag vor dem Disziplinargericht unkommentiert.

Während die Anwälte des Lehrers die psychische Erkrankung ihres Mandanten betonten, darunter auch Verfolgungswahn, beantragte die Oberlandesanwältin die Streichung der Bezüge. Das Gericht entsprach schließlich ihrem Antrag: Die Kammer sei an die Feststellungen in dem rechtskräftigen Strafurteil gebunden.(Az.:M19DK08.4240)

© SZ vom 16.12.2008/pfau - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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