Urteil des Amstgerichts:Schmerzensgeld vom Vermieter

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Der Mieter beklagt einen Angriff, den er sogar mit einer Kamera aufnimmt

Von Stephan Handel

Mieter und Vermieter haben nicht unbedingt immer die gleichen Interessen - aber dass ein Streit zwischen beiden so eskaliert, wie es nun in Gräfelfing geschehen ist, das ist dann doch nicht so häufig. In die Öffentlichkeit kamen die beiden Streithansel durch einen Prozess vor dem Münchner Amtsgericht.

Der Kläger war der Mieter: Der hatte in einem mehrgeschossigen Bürohaus Räume für seine Firma angemietet. Doch das Verhältnis zum Vermieter, dem späteren Beklagten, funktionierte nicht - mehrfach kam es zu Streitigkeiten. Schließlich erteilte der Vermieter seinem Mieter Hausverbot für das gesamte Gebäude.

Das scherte den jedoch nicht. Eine Woche später trafen die beiden wieder aufeinander. Dieses Mal hatte der Vermieter Pfefferspray dabei und sprühte damit in Richtung seines Kontrahenten, jedoch offenbar ohne größeren Schaden anzurichten. Nicht so eine gute Woche nach diesem Vorfall. Da lauerte der Vermieter seinem Mieter auf, als der das Haus verließ. Der Mieter erschrak, als er den anderen sah und lief davon. Allerdings kam er nur bis zum Bürgersteig: Dort stolperte er über die Bordsteinkante und stürzte, Ergebnis: Schürfwunden am linken Arm, eine Prellung der Hüfte.

Für diese Verletzungen wollte der Mieter nun Schmerzensgeld; er klagte auf 2500 Euro vor dem Amtsgericht. Zugute kam ihm dabei ein Video als Beweis: Wegen des Vorfalls einen Tag vorher hatte er eine Kamera mitgenommen und gestartet, bevor er das Haus verließ - und ja tatsächlich prompt wieder von seinem Vermieter angegangen wurde. Dazu stellte das Gericht fest: "Es ist unzweifelhaft zu erkennen, dass der Beklagte dem Kläger vor dem Gebäude auflauerte, ohne weitere Vorwarnung wild auf ihn zu stürmte, dabei laut ,Jetzt aber' schrie und den Kläger in Richtung zur Straße verfolgte." Auch das Pfefferspray hielt er wieder in der Hand. Somit war für das Gericht klar, dass der Kläger aus Angst vor dem Vermieter die Flucht ergriff und deswegen ins Stolpern kam.

Sowieso habe der Vermieter kein Recht gehabt, dem Mieter ein Hausverbot zu erteilen - denn letzterer sei alleiniger Inhaber des Hausrechts und somit auch berechtigt zu solchen Maßnahmen. Die Summe von 2500 Euro allerdings fand das Gericht dann doch etwas zu hoch - weil die Schürfwunden am Arm nicht allzu schlimm waren und nur die Prellung an der Hüfte nebst dem dazugehörigem Bluterguss für heftigere und länger andauernde Schmerzen verantwortlich waren, sprach es dem Kläger ein Schmerzensgeld von 800 Euro zu. Das Urteil ist rechtskräftig. (AZ 173 C 15615/16)

© SZ vom 27.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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