Urteil:Auf die Höhe kommt es an

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Versicherung will Transport von Wohnmobil nicht bezahlen

Von Stephan Handel

Ein defektes Wohnmobil aus der Schweiz zurück nach Deutschland transportieren zu lassen, kostet 2500 Euro - dieses Geld wollte ein Mann von seiner Versicherung zurückhaben. Als die sich aber weigerte zu zahlen, klagte er. Und bekam nun vor dem Münchner Amtsgericht recht.

Der Motorschaden an dem Fahrzeug ereignete sich im Juni 2019 in der Nähe von Bellinzona im Tessin. Der Besitzer telefonierte mit seiner Versicherung und ließ das Wohnmobil dann nach Hause transportieren. Doch als er der Versicherung die Rechnung präsentierte, winkte die ab: Ein Rücktransport sei nur versichert, wenn das Fahrzeug eine Höhe von 3,20 Metern nicht überschreite. Laut Fahrzeugschein sei das Auto aber 3,40 Meter hoch. Der Besitzer wandte ein, er habe die Dach-Klimaanlage abgebaut, den Reifendruck reduziert und die Luftfederung abgelassen - danach sei das Fahrzeug nur mehr 3,06 Meter hoch gewesen. Als die Versicherung daraufhin immer noch nicht bezahlen wollte, verklagte er sie.

Die zuständige Amtsrichterin gab dem Mann recht - und verwendete zur Urteilsfindung nicht mehr als gesunden Menschenverstand und einfache Mathematik. So schrieb sie in der Urteilsbegründung, dass eine Höhenbeschränkung sich natürlich zuerst auf den Fahrzeugschein beziehe. In den Versicherungsbedingungen heiße es an der betreffenden Stelle aber: "ab einer Höhe von 3,20 m einschließlich Ladung". Wie hoch eine eventuelle Ladung aber sei, davon könne im Fahrzeugschein überhaupt nichts stehen.

Die Beschränkung auf 3,20 Meter erklärt sich daher, dass ein regulärer Straßentransport die Höhe von vier Metern nicht überschreiten darf - und dass die Ladefläche der Abschleppwagen meist auf einer Höhe von 80 Zentimetern liegen. Das lieferte der Richterin den letztgültigen Beleg dafür, dass der Wohnmobil-Besitzer recht hat mit seiner Aussage: Der Transport fuhr durch die Schweiz, über die Grenze und eine gehörige Strecke durch Deutschland, ohne dass er einmal kontrolliert oder gar beanstandet worden wäre. "Danach ist davon auszugehen", heißt es im Urteil, "dass die Höhe des Transports nicht über 4,00 Metern lag und damit die Höhe des zu transportierenden Wohnmobils sicher nur bis zur versicherten Höhe von 3,20 Meter betrug". Ob das Auto tatsächlich sogar nur 3,06 Meter hoch gewesen sei, spiele für die Entscheidung keine Rolle. (AZ: 191 C 5230/20)

© SZ vom 09.12.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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