Urteil:7000 Euro in drei Minuten

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Mann mietet ein Auto und baut sofort einen Unfall

Von Stephan Handel

Nur dreieinhalb Minuten saß der Mann in dem Auto, dann waren mehr als 7000 Euro Schaden angerichtet. Eine Richterin am Amtsgericht zeigte aber Mitgefühl mit dem unglücklichen Autofahrer: Er muss nur ein Viertel des Schadens bezahlen.

In diesem Fall ging es um ein Carsharing-Auto, einen BMW 218, der im Februar des vergangenen Jahres an der Friedenstraße stand und dort von dem späteren Beklagten gemietet wurde. Er stieg ein, wollte auf der Straße wenden und stieß dabei gegen ein auf der gegenüberliegenden Seite geparktes Fahrzeug, wodurch der BMW an der vorderen Stoßstange und der Beifahrerseite beschädigt wurde.

In seiner Schadensmeldung an die Carsharing-Firma gab der Mann an, es sei ihm beim Rangieren seine Mütze runtergefallen, er wollte sie aufheben und sei dabei "aus Versehen" gegen das andere Auto gestoßen. Das wertete die Firma als grobe Fahrlässigkeit - und diese ist von der Vollkasko-Versicherung nicht umfasst. Deshalb forderte sie von dem Mann den vollen Betrag und verklagte ihn schließlich.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht änderte der Mann seine Einlassung: Zwar sei die Mütze runtergefallen, er habe sich jedoch nicht danach gebückt. Vielmehr kamen nun zwei andere Autos ins Spiel, die er zuvor nicht erwähnt hatte. Diese wollten angeblich an ihm vorbeifahren, weshalb er gewartet habe. Als er wieder anfuhr, habe er die Breite des Fahrzeugs unterschätzt und sei deshalb mit dem Kotflügel gegen das parkende Auto gestoßen. Diesen Ablauf habe er in der ersten Schadensmeldung nicht erwähnt, weil er sich da nicht sicher war, ob tatsächlich noch andere Autos im Spiel waren.

Die Amtsrichterin war gnädig: "Auch wenn sich der Beklagte nicht nach seiner Mütze gebückt hat und stets beide Hände am Lenkrad hatte", heißt es im Urteil, "ist das Gericht davon überzeugt, dass er seine Aufmerksamkeit - wenn auch nur kurzzeitig - einem verkehrsfremden Vorgang widmete". Das sei zwar grob fahrlässig, aber an der unteren Grenze. Deshalb muss der Mann nur ein Viertel des Schadens tragen, nebst Nebenkosten und abzüglich der Selbstbeteiligung in Höhe von knapp 1600 Euro. (AZ: 159 C 15364/18)

© SZ vom 16.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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