Unfall an der Rosenheimer Straße:Teure Getränkerechnung

Wenn ein Bierlaster stecken bleibt, muss die Getränkefirma zahlen, urteilt das Verwaltungsgericht

Von Anton Wölfl

Die Landeshauptstadt bleibt nicht auf den Kosten eines Feuerwehreinsatzes im Juni 2015 sitzen. Damals war ein Bierlaster in einer Unterführung in der Rosenheimer Straße stecken geblieben. Die Feuerwehr München hatte den Laster befreit und die zerbrochenen Bierflaschen aufgeräumt. Der Unfallverursacher, eine Getränkefirma im Auftrag der Paulaner-Brauerei, wollte die Kosten in Höhe von 5200 Euro nicht zahlen und legte Widerspruch gegen den Gebührenbescheid ein. Der wurde vom Verwaltungsgericht München nun abgelehnt. "Wir haben vollumfänglich Recht", kommentierte Florian Hörhammer, Pressesprecher der Berufsfeuerwehr, das Urteil. Die klagende Getränkefirma muss die Einsatzkosten übernehmen.

Der Fall zeigt: Widersprüche gegen den Gebührenbescheid der Feuerwehr laufen meist ins Leere. Nur jeder vierte führt tatsächlich zu einer Reduzierung. In 118 Fällen seien im vergangenen Jahr die Kosten für einen Einsatz nicht akzeptiert worden, sagt Thomas Appel, Verwaltungsrat in der Branddirektion. "Manche argumentieren, man zahle schon über die Steuer für die Feuerwehr. Andere sagen, es waren zu viele Einsatzkräfte hier, oder man habe die Feuerwehr gar nicht gerufen."

In 28 Widerspruchsfällen wurden die ursprünglich veranschlagten Gebühren tatsächlich verringert, ganz erlassen wurden sie jedoch nie, trotz sieben Klagen. "Wir verrechnen nur dann Gebühren, wenn wir uns sicher sind, dass sie berechtigt sind", erklärt Appel. Klassische Feuerwehreinsätze zum Löschen von Bränden oder zum Retten von Mensch und Tier seien kostenfrei. Nur, wenn grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt werde, stelle die Feuerwehr ihre Leistungen in Rechnung.

© SZ vom 02.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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