Tote Ehefrau:Bundesrichter heben Freispruch auf

Im Januar war der Erdinger Frauenarzt Michael B. vom Vorwurf, seine Ehefrau getötet zu haben, mangels Beweisen freigesprochen worden. Nun hat der Bundesgerichtshof den Freispruch aufgehoben und eine erneute Verhandlung am Landgericht Landshut angeordnet. Da es keine eindeutigen Beweise gab, war das erste Verfahren ein reiner Indizienprozess. Das Gericht hatte den Angeklagten auch deshalb freigesprochen, da es bei den Ermittlungen zu zahlreichen Pannen gekommen war. Zunächst hatten weder ein Notarzt noch zwei Kriminalbeamte überhaupt erkannt, dass die 60-jährige Ehefrau am 4. Dezember erschlagen und erwürgt worden war. Sie glaubten, sie sei bei einem unglücklichen Sturz ums Leben gekommen. Der für sie unverdächtige Ehemann durfte daraufhin den Tatort putzen.

© SZ vom 05.12.2015 / flo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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