Tierkrallen als Anhänger:4200 Euro Strafe für Artenschutz-Verstoß

Was die Inhaberin eines Kurzwarenladens am Marienplatz in ihrem Angebot hatte, gefiel Kontrolleuren der Unteren Naturschutzbehörde gar nicht. Am 8. April 2015 fanden sie Krallen beziehungsweise Zähne von streng geschützten Tieren in der Auslage: Mäusebussard, Schwarzbär oder Luchs mussten das Leben lassen, um in Teilen als Anhänger für Charivaris - Schmuckketten für Lederhosen - verkauft zu werden. Die 74-jährige Ladeninhaberin wurde angezeigt. Am Montag verhandelte das Münchner Amtsgericht über das gewerbsmäßige Anbieten streng artengeschützter Tiere und kam zu dem Schluss, dass die Frau nur leichtfertig gehandelt hatte. Dennoch muss sie 4200 Euro Strafe zahlen.

© SZ vom 12.04.2016 / chro - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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