Sven K.:Millionendieb muss Entschädigung zahlen

Der verurteilte Millionendieb Sven K. muss einem Sicherheitsunternehmen 600.000 Euro Schadenersatz für die verschwundene Beute bezahlen.

Von der Beute fehlt weiter jede Spur. Nun muss der verurteilte Millionendieb Sven K. einem Sicherheitsunternehmen 600.000 Euro Schadenersatz bezahlen.

Im Prozess um den Diebstahl von fast 4,2 Millionen Euro verriet Sven K. das Versteck der Beute nicht. (Foto: Foto: ddp)

Fünf Monate nach der strafrechtlichen Verurteilung Sven K.s zu sieben Jahren Haft gab eine Zivilkammer des Landgerichts München der Klage der Düsseldorfer Firma gegen den 33-Jährigen statt. Wenn der Dieb voraussichtlich 2015 auf freien Fuß kommt, kann das Unternehmen alle Einkünfte oberhalb des Pfändungsfreibetrags eintreiben.

Sven K. hatte als Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma am 20. Januar 2007 im Landkreis Fürstenfeldbruck einen Werttransporter mit den Einnahmen von Supermärkten in Höhe von gut 4,1 Millionen Euro gestohlen. Beim Umsteigen in ein Fluchtauto hatte er vier Geldsäcke mit rund 500.000 Euro zurückgelassen. Gut 3,6 Millionen Euro waren verschwunden.

Die Versicherung erstattete der betroffenen Firma den Großteil des Schadens, nicht aber die Selbstbeteiligung in Höhe von 600.000 Euro. Sven K. wurde im April 2008 zufällig bei einer Schleierfahndung in einem Interregio zwischen Dresden und Nürnberg festgenommen und im August wegen Diebstahls zu sieben Jahren Haft verurteilt.

In seinem Prozess gab er an, die Beute einer Frau zur Aufbewahrung gegeben zu haben, die Frau sei zum vereinbarten Treffen aber nicht erschienen.

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