Streit ums Geld:"Das Boot" kann teuer werden

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Etappensieg für Jost Vacano: Der Kameramann will für seine Arbeit an "Das Boot" am Filmerfolg beteiligt werden.

Ekkehard Müller-Jentsch

Mit seiner Klage gegen die Bavaria Film will "Boot"-Chefkameramann Jost Vacano grundsätzlich klären, ob die führenden Leute seiner Zunft ihre Nutzungsrechte an cineastischen Meisterwerken "wirklich mehr oder weniger an die Filmproduzenten verschenken müssen". Am Donnerstag hat der 74-Jährige vor Gericht einen wichtigen Etappensieg erzielt.

Kameramann Jost Vacano will für seine Arbeit beim Film "Das Boot" mehr Geld. (Foto: Foto: AP)

"Die Kamera ist das Auge des Zuschauers" - so versteht der international renommierte Kameramann Jost Vacano seit je her seine Arbeit. Bei dem Welterfolg "Das Boot" hat er dies besonders eindrucksvoll unter Beweis gestellt: Seine Bilder vermitteln dem Publikum ein beklemmendes Gefühl von Klaustrophobie und Panik, lassen die Zuschauer mitleiden, lassen sie Angst, aber auch Hoffnung spüren. Vacano meint, dass mit dem "Boot" über die Jahre Erlöse in einer Größenordnung erzielt worden seien, die in starkem Missverhältnis zu seiner damaligen Gage stehen: Er möchte an dem Erfolg daher nachträglich beteiligt werden.

Die "Urheberrechts"-Kammer am Landgericht MünchenI verurteilte nun die Bavaria, deren Tochter Euro-Video GmbH sowie den WDR dazu, Jost Vacano umfassend Auskunft zu erteilen, in welchem Umfang der Film "Das Boot" in den letzten sieben Jahren verwertet wurde. Nach Auffassung der Kammer "bestehen greifbare Anhaltspunkte dafür, dass die an den Kläger gezahlte Gesamtvergütung in Höhe von 180000 Mark in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes steht". Danach könne in einem zweiten Schritt geklärt werden, ob - und falls ja, in welcher Höhe - der Kameramann Anspruch auf einen finanziellen Nachschlag habe, sagt Gerichtssprecher Tobias Pichlmaier. Keine Auskunft erhalte Vacano jedoch für die Zeit vor 2002: Damals habe noch nicht die heute geltende "urheberfreundliche Rechtslage" bestanden.

In dem Verfahren hatte die beklagte Bavaria Film erklärt, dass der Film zwar ein schöner, aber kein exorbitanter Erfolg gewesen sei. Ihr Rechtsanwalt Martin Diesbach nannte Vacanos Forderung daher "völlig unbegründet": Der Film sei aus damaliger Sicht mit ungeheuren Produktionskosten hergestellt worden, also einem entsprechend hohen Risiko für den Produzenten. Üblicherweise würden solche filmischen Kassenschlager alle Misserfolge "quersubventionieren" müssen. Im Übrigen sei Vacano seinerzeit überdurchschnittlich gut bezahlt worden.

Doch das Gericht meint dazu: Bei einer derart umfangreichen Verwertung eines Films gebe es erhebliche Anhaltspunkte dafür, "dass die Pauschalvergütung Vacanos - selbst wenn man zugunsten der Beklagten unterstellen wollte, sie wäre für eine normale Kinoproduktion im Jahre 1980/1981 angemessen gewesen - im Hinblick auf die weit überdurchschnittlich intensive und lang andauernde Nutzung des Films in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgnissen und Vorteilen der Beklagten steht". Das Argument der Quersubventionierung greife da nicht (Az.:7O17694/08).

Vacanos Rechtsanwalt Nikolaus Reber freut sich über die im Urteil ausgesprochene Anerkennung der Urheberrechte von Vacano am "Boot", ist aber "gespannt, ob die Beklagten nun freiwillig Auskünfte über ihre Bruttoeinnahmen und sonstigen Vorteile aus der Verwertung der Produktion in ihren diversen Fassungen erteilen werden". Dann deutete er die Bereitschaft an, bei Bedarf noch einen Gang hochzuschalten: Andernfalls bestünde nun "auch die Möglichkeit der zwangsweisen Beitreibung dieser Informationen mittels Zwangsgeld und Zwangshaft".

Ob die Bavaria Film Berufung einlegt, ist noch offen.

© SZ vom 08.05.2009/dab - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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