Streit um Berichterstattung:FC Bayern klagt gegen Journalisten

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Der FC Bayern will die Berichterstattung über sich kontrollieren. Gegen einen Online-Journalisten zog er nun vor Gericht.

E. Müller-Jentsch

Zwischen dem Münchner Internet-Fernsehsender eyeP.tv und dem FC Bayern München wird seit einiger Zeit ein heftiger Rechtsstreit ausgefochten. Der Online-Journalist Alexander Kaspar hatte immer wieder Pressekonferenzen und Trainingseinheiten des Fußballvereins auf Video aufgenommen und Online gestellt.

Wer darf im Internet ausstrahlen, was Jürgen Klinsmann auf der Pressekonferenz sagt? Darüber streitet der FC Bayern vor Gericht mit einem Online-Sender. (Foto: Foto: ddp)

Das versuchten die Bayern schließlich mit einem Hausverbot zu unterbinden. Das Oberlandesgericht München hatte dagegen aber eine einstweilige Verfügung erlassen und das Hausverbot aufgehoben. Begründung: "Eine öffentliche Pressekonferenz dient dem Zweck, den Medienvertretern die Möglichkeit zu bieten, die Öffentlichkeit umfassend über deren Gegenstand zu informieren".

Am Dienstag wurde vor dem Landgericht München I das Hauptsacheverfahren mündlich verhandelt. Der FC Bayern machte dabei deutlich, dass die Vereinsführung Anstoß an der Art und Weise der Berichterstattung in dem Internetportal genommen habe. Man sieht darin eine unerwünschte Konkurrenz zur kommerziellen Vermarktung im eigenen Internetportal fcb.tv. Ganz besonders stört die Bayern, dass eyeP.tv die vollständigen Videoaufnahmen ungeschnitten und dauerhaft ins Web stellt.

Michael Gerlinger, Justitiar des FCB, erklärte, dass es in den neuen Akkreditierungsbestimmungen generell untersagt werde, Filme ins Internet zu stellen - das sei dem fcb.tv vorbehalten. Gerlinger betonte, dass damit lediglich die bisherige Rechtsmeinung des Vereins deutlich gemacht werden solle. Im Übrigen sei auch nicht immer ausreichend Platz für alle Medienvertreter vorhanden.

Die Vorsitzende Richterin der 33. Zivilkammer, Brigitte Pecher, stellte daraufhin fest, dass der FCB zwar ein marktbeherrschendes Unternehmen sei - trotzdem dürften sogar auch die Senderechte der Spiele des FC Bayern über Pay-TV und Hausrecht geregelt werden. In diesem Verfahren gehe es aber nur um die Frage, ob eyeP.tv ungleich zu vergleichbaren Sendern behandelt werde. Doch mit den neuen Akkreditierungsformalitäten sei das offenbar nicht der Fall.

Kaspars Rechtsanwalt Wolfgang Serini räumte ein, dass somit der alte Rechtsstreit möglicherweise erledigt sei - "aber der nächste Prozess ist schon programmiert". Der Anwalt meinte, dass kein Medienvertreter so ohne weiteres ausgeschlossen werden dürfe: "Der FC Bayern München kann doch nicht bestimmen, wie über ihn berichtet wird."

Das Gericht will am 27. Januar 2009 ein Urteil verkünden, falls die Anwälte das Verfahren zuvor nicht doch für erledigt erklären.

© SZ vom 05.11.2008/wib - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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