Dass der Führerschein in Gefahr ist, wenn einer betrunken oder allzu unsicher Auto fährt, das weiß man. Es kann ihn aber auch verlieren, wer beim Kreisverwaltungsreferat die bayerische Staatsbürgerschaft beantragt. Das hat Franz Felix Müller erfahren, nachdem er im Februar mit diesem, vorsichtig formuliert, ungewöhnlichen Anliegen im KVR erschienen war. Infolgedessen sollte er auf seine geistige Gesundheit untersucht werden. Müller, der in Wirklichkeit anders heißt, widersetzte sich, und es begann ein bizarres Ringen zwischen ihm und den Behörden. Das Agieren des KVR erinnert dabei an eine Fahrt in Schlangenlinien, die mit einem waghalsigen Wendemanöver beendet wurde.
Franz Müller, 47 Jahre alt, gebürtiger Münchner, Abiturnote 1,0, promovierter Diplom-Psychologe, angestellt bei einem Weltkonzern, ist ein Mann, der manches sehr genau nimmt, auch die Buchstaben des Gesetzes. So kommt es, dass er im Februar dieses Jahres seinen Personalausweis beim KVR abgibt. Er sei dazu gesetzlich verpflichtet, weil das Dokument falsch ausgestellt sei.
Im Personalausweisgesetz heißt es, dass der "Familienname" vermerkt sein müsse, tatsächlich stehe dort aber nur der "Name", darunter dann etwa "Müller". Zudem beantragt er bei dieser Gelegenheit die "Staatsangehörigkeit Bayern". Er bezweifelt nicht die Existenz der Bundesrepublik, jedoch ihre Souveränität, und nur ein souveräner Staat könne die Staatsangehörigkeit verleihen. Obendrein sei die "Staatsangehörigkeit deutsch" eine Erfindung der Nazis, argumentiert er und verweist auf diverse Paragrafen.
Müller soll zum Psychiater - sonst ist sein Führerschein weg
Es passiert nichts. Erst auf Müllers Insistieren hin teilt das KVR mit, dass man am Personalausweis nichts zu ändern gedenke. Diese Antwort missfällt Müller noch mehr als das Schweigen. Er zitiert aus dem Buch eines ehemaligen Chefs des Militärischen Abschirmdienstes, der einst von Franz Josef Strauß die bayerische Staatsangehörigkeit verliehen bekommen haben will. Also müsse es diese Staatsangehörigkeit ja geben, sagt Müller. Und so weiter.
Jetzt wird im KVR das "Feedbackmanagement" aktiv, zuständig "für Ideen, Lob & Dank und Kritik". Dem "Kunden" Müller schreibt die Sachbearbeiterin, dass das mit der bayerischen Staatsangehörigkeit nicht funktioniere, man sich gegen seine unsachlichen und beleidigenden Bewertungen verwahre und fortan seine Schreiben nicht mehr beantworte. Daraufhin attestiert Müller der KVR-Frau "erhebliche Defizite im Verstehen glasklarer Gesetzestexte". Und so weiter.
Im KVR findet der Schriftverkehr hausintern den Weg in die Fahrerlaubnisbehörde. Die ist nicht nur fürs Ausstellen von Führerscheinen zuständig, sondern auch fürs Gegenteil. "Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnis-Verordnung für Herr Franz Felix Dr. Müller, wohnhaft: Schmutterstraße 0041." So steht es - mit Müllers richtigem Namen und Adresse - im Betreff. Dann teilt der Sachbearbeiter mit, dass sich Herr Müller auf "psychische (geistige) Störungen" untersuchen lassen müsse. Es gebe wegen der Sache mit der Staatsangehörigkeit den Verdacht auf eine psychische Krankheit und damit "Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen".
Kurzum, Müller soll zum Psychiater, auch wenn das KVR das Reizwort Psychiater vermeidet. Die Kosten dafür müsse Müller selbst tragen. Und wenn er sich weigere, dann sei im Oktober der Führerschein weg.