Straßenausbau:Weg mit der ungerechten Anwohnermaut

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Leser beklagen die Ungerechtigkeit der Abgabe, denn die Straßen würden nicht nur von Hausbesitzern genutzt

"Freie Wähler gehen sammeln" vom 18. Dezember und "Der große Straßenstreit" vom 7. Dezember:

Schamlos einseitig

Straßen werden von allen genutzt, von Eigentümern und Mietern, dazu kommt noch der Liefer- sowie Durchgangsverkehr, gegebenenfalls noch der ÖPNV. Und warum sollen nur die Eigentümer zahlen und die anderen Nutzer nicht? Dadurch werden die Straßenausbaubeiträge zum Ärgermonster, weil im Extremfall Eigentümer bis zu fünfstellige Beträge zahlen müssen. Dabei wirbt doch die Politik immer für die Schaffung von Wohneigentum zur Alterssicherung, um dann schamlos abzukassieren. Mein Vorschlag zur Finanzierung: Hebt man für die schätzungsweise 5 Millionen Wohnungen die Grundsteuer jährlich um 24 Euro an, kommen dadurch 120 Millionen Euro in die Gemeindekassen. Macht zwei Euro pro Monat und Wohnung. Wobei die Grundsteuer bereits erhoben wird - der zusätzliche Aufwand ist damit gleich Null. Karl-Heinz Zenker, Hallbergmoos

Doppelt bezahlen ist unfair

Machen Hausbesitzer unsere Straßen kaputt? Mehr als 90 Prozent der Schäden verursacht der Schwerverkehr. Wozu verwenden Kommunen die Einnahmen aus Haus- und Grund- sowie Gewerbesteuern? Die Straßen- und Infrastrukturkosten werden durch die Erschließungskosten der Hausbesitzer bezahlt. Dann werden die Straßen von den Kommunen als Allgemeingut gewidmet, die für jedermann kostenfrei benutzbar sind - ohne "Mautgebühren". Landkreise in Bayern bekommen vom Freistaat Zuschüsse nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) - warum die Gemeinden nicht? Die Straßenausbaubeiträge verstoßen gegen das Grundgesetz Artikel 3 und 14, da sie ungerecht einen kleinen Personenkreis betreffen. Eine ungerechte Enteignung. Das Kommunalabgabengesetz (KAG) muss geändert werden, um die Straßenausbaubeitragssatzung abzuschaffen. Die Finanzierung muss aus allgemeinen Steuern erfolgen. Bernhard Maier, Peiting

Aufgabe der Allgemeinheit

Es wird Zeit, dass diese lästige Angelegenheit abschließend geklärt wird. Sicher ist es nicht sinnvoll, die einzelne Kommune selbst entscheiden zu lassen, weil es Bürgern nicht klarzumachen ist, weshalb in Regensburg kein Beitrag zu zahlen ist, in Amberg schon. Außerdem: Was hat der Grundstückseigentümer davon. Er musste einst schon erhebliche Beträge für die Erschließung bezahlen. Da trifft das Argument zu, dass das Grundstück mehr wert wird (erst baureif wird). Für bereits bestehende Straßen und Wege kann aber der Grundstückseigentümer nicht heranzuziehen sein. Von den Straßen hat der Eigentümer allenfalls einen Bruchteil als Nutzen, andere Verkehrsteilnehmer nutzen diese sicher deutlich mehr ab. Nicht nur, dass sich viele Eigentümer die Kosten nicht leisten können und im schlimmsten Fall das Grundstück verkaufen müssen. Nein. Nutznießer sind alle, die Straßen und Wege tatsächlich nutzen. Dies gehört zur Infrastruktur und ist eine allgemeine Aufgabe, die bislang großteils auf Privatpersonen abgewälzt wird. Es kann also nur beigepflichtet werden, dass dies von der Allgemeinheit zu tragen ist. Wolfgang Guter, Wolfratshausen

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© SZ vom 08.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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