Strafprozess:Haft für Einbrecher

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Hoher Schaden bei erstem Beutezug einer Bande

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Weil einer von ihnen schon einmal hier gearbeitet hatte und sich in der Stadt recht gut auskannte, wählte eine osteuropäische Diebesbande München als Tatort für geplante Einbruchstouren. Allerdings liefen die vier Männer schon auf dem ersten Beutezug einer Polizeistreife in die Hände. Vom Amtsgericht München wurden sie nun zu Haftstrafen zwischen 26 und 30 Monaten verurteilt.

Im November 2015 waren die Männer mit einem Mietwagen nach Deutschland eingereist und hatten sich dann gleich in einem Hotel an der Wasserburger Landstraße einquartiert. Einer von ihnen hatte sein eigenes, nach Ansicht der Polizei "professionelles" Einbruchswerkzeug dabei. Er nahm zur Tarnung darüberhinaus noch viele andere Werkzeuge mit, um bei einer etwaigen Polizeikontrolle behaupten zu können, das Quartett sei zur Arbeitssuche als Handwerker eingereist.

Außerdem organisierte dieser Mann für sich und seine Komplizen Billighandys und eine große Anzahl von namentlich nicht registrierten ungarischen Prepaidkarten: Damit wollten sie auf ihren Beutezügen untereinander Kontakt halten, ohne verräterische Datenspuren über die Sendemasten am jeweiligen Tatort zu hinterlassen. Alle vier Täter hatten zudem Handschuhe und Sturmhauben dabei, um keine Spuren zu verursachen. Verabredet war auch, dass stets der Jüngste und der Älteste Schmiere stehen sollten, während die anderen beiden die Objekte ausräumen. Nach der Tat sollte das Diebesgut zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.

Am Tag nach ihrer Ankunft brachen die Männer kurz nach Mitternacht und ganz in der Nähe ihres Hotels in ein Sanitärgeschäft ein und entwendeten dort Bargeld in Höhe von mindestens 950 Euro sowie ein iPhone 4 im Wert von 250 Euro und eine CO₂-Gasflasche. Der Sachschaden durch das Aufbrechen der Eingangstür war mit 3200 Euro erheblich höher.

Direkt danach brach das Quartett in das benachbarte Reisebüro ein und entwendete dort 137 Euro Bargeld sowie Kaffeekapseln im Wert von 20 Euro. Um hineinzugelangen, bohrten die beiden 38-jährigen Täter die rückwärtige Sicherheitstür auf. Dabei entstand ein Sachschaden von über 7600 Euro. Bei dieser Tat wurden sie von einer zufällig vorbeikommenden Polizeistreife beobachtet und konnten festgenommen werden. Alle vier befinden sich seitdem in Haft.

Bei der Strafverhandlung ging das Gericht nicht mehr von einem minderschweren Fall aus. Zwar hatten die Angeklagten sofort ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das Gericht berücksichtigte auch, dass die Haft aufgrund der Sprachbarrieren besonders unangenehm sein dürfte und zudem, dass ihre Familien im Ausland leben und die Angeklagten nicht sehr häufig besuchen können. Auch sei das entwendete Gut letztlich nicht von hohem Wert gewesen und zurückgegeben worden. "Sie haben auch keine Wohnobjekte aufgesucht", sagte das Gericht.

Doch gegen die Angeklagten wertete das Gericht die Maskierung bei der Tat, und dass die Männer extra mit einem Mietauto angereist sind, damit dieses im Falle einer Entdeckung nicht eingezogen werden kann. "Der Aufenthalt in Deutschland war kurzzeitig geplant, sodass die Chance groß war, sofort nach den Einbrüchen wieder verschwinden zu können, bevor die Ermittlungsbehörden erst richtig tätig werden", stellt das Gericht in der Urteilsbegründung fest. Wegen schweren Bandendiebstahls in zwei Fällen wurden zwei 38-Jährige zu je zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, ein 40-jähriger Mann zu zwei Jahren und vier Monaten sowie ein 25-Jähriger zu zwei Jahren und zwei Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 02.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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