Zivilprozess:Teure Beratung für Bahnverträge

Lesezeit: 1 min

Landgericht verurteilt Starnberg zur Zahlung von 188 000 Euro

Von Christian Deussing, Starnberg/München

Die Stadt Starnberg ist im Honorarstreit um die rechtliche Beratung bei den Bahnverträgen vom Landgericht München II dazu verurteilt worden, knapp 188 000 Euro an den Rechtsanwalt Walter Georg Leisner zu zahlen. Das entschied der Vorsitzende Richter Sven Thonig nach drei Verhandlungstagen in einem Zivilprozess. Leisner hatte zuletzt etwa 212 000 Euro an Honorar von der Stadt gefordert und hierbei nicht nach Stunden, sondern nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Streitwert der Bahnverträge abgerechnet. Diesen Gesamtwert taxiert der Kläger auf mindestens 32 Millionen Euro, der sich aus dem Wert von Grundstücken und den Ansprüchen der Stadt gegenüber der Bahn ergebe.

Zunächst hatten sich Leisner und Starnbergs Bürgermeisterin Eva John in dem Verfahren im vergangenen März auf einen widerrufbaren Vergleich von 120 000 Euro geeinigt. Doch der Stadtrat lehnte im Mai den Kompromiss ab, weil sich die Mehrheit des Gremiums bei den Honorarvereinbarungen mit dem Münchner Rechtsanwalt von John übergangen fühlte. Der Jurist sollte vor zwei Jahren eine mögliche, millionenschwere Klage des Bahnkonzerns auf Schadenersatz nach Ablauf des Vertrags von 1987 um Grundstücke und die Seeanbindung abwenden, ein Schlichtungsverfahren einleiten und sein Mandat anschließend abgeben.

Das Landgericht beruft sich jetzt im Urteil darauf, dass zwischen der Stadt Starnberg und der Bahn AG "Ansprüche auf Übereignung von Grundstücken im Wert zwischen 22,3 Millionen Euro und 55,6 Millionen Euro" sowie eine drohende Klage der Bahn gegen die Stadt in Höhe von 120 Millionen Euro im Raum gestanden hätten. In punkto Mediationsantrag ermittelte der Richter einen Gebührenanspruch des Klägers von etwa 55 000 Euro. Dass hier nur Beratungsgebühren von 14 000 bis 17 000 Euro seitens der Stadt zugesichert worden seien, habe den Richter nicht überzeugen können, teilte ein Sprecher des Landgerichts in einer Presseerklärung zu dem Zivilprozess um das Anwaltshonorar mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 11.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: