Vorkaufsrecht:Freistaat will Grund am See

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Fläche in Leoni soll öffentlich zugänglich werden

Von Christian Deussing, Berg

Um der Öffentlichkeit einen weiteren Zugang zum Starnberger See zu schaffen, nimmt der Freistaat sein Vorkaufsrecht für ein knapp 1500 Quadratmeter großes Seegrundstück in Leoni in der Gemeinde Berg wahr. Das verärgert eine Erbengemeinschaft, die das Areal mit Baurecht in bester Lage vor einigen Monaten für angeblich etwa zwölf Millionen Euro verkauft hat. Doch das Geschäft ist geplatzt, weil der Freistaat das Grundstück für 5,3 Millionen Euro kaufen will, um es als öffentliche Erholungsfläche zu sichern.

Der Haushaltsausschuss des Landtags hat in einer nichtöffentlichen Sitzung einhellig dem Erwerb zugestimmt. Die Kaufsumme habe ein unabhängiger Gutachter ermittelt, man sei zudem bereit, notfalls einen höheren Preis für das Grundstück zu bezahlen und scheue auch keinen Prozess, sagte am Freitag auf Anfrage Tina Dangl, die Sprecherin des Finanzministeriums. Sie verweist auf den gesetzlichen Auftrag, den Zugang zu den "Schönheiten" der Seeufer zu ermöglichen. Diese Gelegenheit habe sich nun am Ostufer in Leoni ergeben, betonte Dangl und ergänzte: "Diese Chance, die vielleicht später nie wieder kommt, haben wir ergriffen."

Der Zugriff des Freistaats hat den Grundeigentümer und den Käufer offenbar überrascht. Empört äußert sich Makler Oliver Herbst, der das Geschäft abgewickelt hatte. Der Starnberger betont zwar, dass er freie Passagen zum See prinzipiell begrüße. Doch in diesem Fall frage er sich, warum der Freistaat mehr als fünf Millionen Euro in einen "etwas mehr als 30 Meter breiten steinigen Seeuferstreifen investieren will, wenn man doch viel dringlicher Kita-Plätze oder ähnliches bräuchte". Zumal in der Nähe, nur 210 Meter nördlich des veräußerten Areals, ein kostenloser öffentlicher Badeplatz existiere, wie der Makler anmerkt. Seiner Ansicht würden hier im "reinen Wohn- und Bebauungsgebiet" keine naturschutzrechtlichen Vorgaben greifen und überdies auch bei einem möglichen Schadenersatzprozess "Steuergelder verschwendet".

Der Berger Bürgermeister Rupert Monn verfolgt das Tauziehen um das eingezäunte Filetgrundstück in seiner Gemeinde sehr aufmerksam. Er stellt klar, dass für die besagte Fläche mit einem kleinen Steg seit Langem schon Baurecht bestehe und die Gemeinde nicht extra dafür einen Bebauungsplan erstellt habe. Allerdings fragt sich auch der Rathauschef, ob die Ausgabe von mehr als fünf Millionen Euro aus öffentlicher Hand für so wenig Fläche gerechtfertigt sei. Sollte das Grundstück tatsächlich für Spaziergänger und Erholungssuchende zugänglich werden, will Monn dort eine Parkbank aufstellen lassen. Ob es soweit kommt, hält er aber für höchst fraglich. Der Verkäufer soll bereits signalisiert haben, dass er an den Freistaat zu dem neuen und viel niedrigeren Preis nicht verkaufen wolle.

© SZ vom 27.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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