Straßenausbau:Die Begründung des Gerichts

Starnberg sei nicht so wohlhabend, dass die Stadt sich den Verzicht leisten könne

Das Verwaltungsgericht hat geurteilt: Die Stadt Starnberg muss ihre Bürger weiterhin zur Kasse bitten, wenn Straßen und Wege erneuert werden. Die "rechtsaufsichtlichen Maßnahmen des Landratsamtes" waren demnach rechtmäßig und fehlerfrei, die Voraussetzungen für ein Einschreiten lagen und liegen also weiterhin vor. Basis der Entscheidung ist die Rechtssprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 3. November 2016).

Entscheidend: Von einem "atypischen Sonderfall" im Hinblick auf die finanzielle Situation der Stadt kann nicht die Rede sein. Als Rechtfertigung für einen "Komplettverzicht" auf diese Einnahmequelle genügt es nicht, dass sich eine Gemeinde den Beitragsausfall auch leisten kann. Sie liegt nur dann vor, wenn eine in der Gemeindeordnung festgelegte Rangfolge der Deckungsmittel eingehalten wird, was in Starnberg nicht der Fall ist. Der Haushalt der Kreisstadt ist in erheblichem Umfang kreditfinanziert. Seit Aufhebung der Strabs im April 2015 sind in Starnberg rund 470 000 Euro für Straßenausbau angefallen. Die Aufhebungsbeschlüsse betreffen alle gegenwärtigen und künftigen Aufwendungen. Nicht nachvollziehbar ist das Argument, die Beitragserhebung sei wegen "Vollzugsproblemen in der Rechtsanwendung" nicht vertretbar.

© SZ vom 16.09.2017 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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