Starnberg /Seefeld:Sekundenschlaf mit Folgen

Anwalt des Angeklagten spricht von unerklärlichem Fahrfehler

Der Fahrer ist wohl kurz eingenickt am Steuer, ist mit seinem Wagen auf die Gegenfahrbahn geraten, und schon hat es gekracht. Wegen eines sogenannten Sekundenschlafs kam es nach Überzeugung des Starnberger Amtsgerichts im Februar vergangenen Jahres auf der Strecke zwischen Seefeld und Weßling zu einem Unfall, bei dem eine Frau verletzt wurde. Die 42-jährige Münchnerin hatte vergeblich versucht auszuweichen, bei der Kollision wurde ihr Auto an den Straßenrand geschleudert und schwer beschädigt. Sie selbst erlitt Prellungen und eine Bruchverletzung an der Hand.

Der 60-Jährige, der den Zusammenstoß verursacht hat und daher wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagt war, verweigerte vor Gericht die Aussage und ließ seinen Anwalt erklären, er sei topfit gewesen, als er sich ans Steuer setzte. Wie es zu dem schwerwiegenden Fehler kam, sei ihm "völlig unerklärlich". Doch der Verteidiger setzte sich vergeblich für einen Freispruch für seinen Mandanten ein.

Für Amtsrichterin Christine Conrad war die Sache nämlich ziemlich eindeutig. "Ich habe hier schon ein paar Verfahren gehabt, in denen es ums Einschlafen am Steuer ging, aber so deutlich waren die Hinweise und die Aussagen der Zeugen noch nie", sagte sie. Darum bestätigte sie das bereits per Strafbefehl verhängte Urteil, wonach der Angeklagte insgesamt 2000 Euro bezahlen muss. Allerdings muss er nun seinen Führerschein nicht mehr ganz so lange abgeben. Das Fahrverbot beträgt nun zwei statt drei Monate.

© SZ vom 05.04.2016 / rzl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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