Bauprojekt:"Der B2-Tunnel kommt"

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Verkehrsminister Dobrindt bekräftigt seine Haltung zur Verkehrsentlastung Starnbergs

Von Peter Haacke, Starnberg/Berlin

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bekräftigt seine Haltung zur Verkehrsproblematik in Starnberg: "Der B2-Tunnel kommt", teilte der Politiker auf Anfrage der SZ mit. "Die Freigabe ist erteilt, die Mittel stehen bereit, die Baufreigabe ist abschließend beschlossen", betont der Minister. Währenddessen wollen zwei Bürgerinitiativen den Bau immer noch verhindern. Der Stadtrat hatte aber die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens am Montag mit 19:11 Stimmen schon abgelehnt. Die vorgeschlagene Fragestellung lautet: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Starnberg alles unternimmt, damit der planfestgestellte B2-Tunnel in unserer Stadt nicht gebaut wird?"

Im Bundesverkehrsministerium in Berlin ist man dagegen überzeugt von der Rechtmäßigkeit der Feststellungen über den Tunnel, über den in Starnberg seit 30 Jahren kontrovers diskutiert wird. Der Tunnel bringe "eine deutliche Entlastung für Starnberg und gleichzeitig eine deutliche Verbesserung für Pendler und den Wirtschaftsverkehr", heißt es in der Mitteilung. Nach Fertigstellung des Tunnels im Jahr 2025 sollen von den etwa 40 000 Fahrzeugen, die fast täglich die Kreisstadt durchqueren, 18 000 auf eine neue Strecke unter der Erde geleitet werden.

Die Bürgerinitiativen "Starnberg bleibt oben" und "Pro Umfahrung" mit Unterstützung der WPS geben aber nicht auf. Unmittelbar nach dem ablehnenden Votum des Stadtrats hatten Vertreter dieser Gruppierungen noch am Montag eine Gerichtsklage gegen die Entscheidung angekündigt. Im Rahmen eines Informationsabends wollten die Initiatoren des Bürgerbegehrens am Freitagabend über weitere Schritte beraten. Es ist wohl auch eine Frage des Geldes, ob sie tatsächlich Klage erheben: Der Vorstand des Bürgerinitiative "Pro Umfahrung" hat im aktuellen Mitgliederbrief einen Spendenaufruf unter dem Motto "Bürgerentscheid ist ebenfalls Wahlkampf" verfasst. Wahlkämpfe sind teuer.

Abgesehen von einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Stadtrat halten auch die Kommunale Rechtsaufsicht sowie die Regierung von Oberbayern das Bürgerbegehren aus verschiedenen Gründen für unzulässig. Die Fragestellung zur Verhinderung des Tunnelbaus mag auf den ersten Blick schlüssig zu sein, sie lässt jedoch Folgen außer acht. Zudem weist die Begründung des Begehrens einige Falschaussagen auf. Rechtsanwalt Simon Bulla, der im Auftrag von Bürgermeisterin Eva John ein Gutachten angefertigt hatte, erkannte gewisse Defizite in der Begründung. Das Begehren ziele "rein negativ" nur auf die Verhinderung des Tunnels ab, ohne eine positive Lösung des Verkehrsproblems zur Abstimmung zu stellen. Obwohl dies "nicht sinnvoll" und auch "die Begründung nicht perfekt" sei, erachtete Bulla das Begehren als zulässig.

Die Bürgerinitiative lässt derweil die Stadtratsbeschlüsse juristisch prüfen, teilte BI-Sprecher Georg Stahl mit. Offen bleibt einstweilen, ob es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommt und wie die Richter im Fall einer Klage entscheiden würden.

© SZ vom 08.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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