Seefeld:Mordabsicht bestritten

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"Froschbande" bezichtigt sich weiterhin gegenseitig der Schuld

Als sie auf der Flucht waren, sollen die Täter heftig aneinandergeraten sein und sich gegenseitig Vorwürfe gemacht haben. Warum diese Gewalt? Und dann ausgerechnet auch noch gegen zwei alte Menschen? Es ist der 4. September 2015, kurz nach Mitternacht. Fünf Männer einer insgesamt achtköpfigen Bande waren in ein Anwesen in Meiling eingedrungen und hatten ein altes Ehepaar brutal niedergeschlagen. Anschließend hatten sie die beiden hilflosen Senioren in eine nur 0,82 Quadratmeter kleine Kammer gepfercht und die Tür mit einem Tisch verbarrikadiert. Nur ein kleiner Spalt blieb offen. Die Täter erbeuteten etwas mehr als fünftausend Euro. Dafür musste ein Mensch sterben: Der Ehemann der 70-jährigen Therese S. (Name geändert) starb qualvoll in der Kammer an den Verletzungen, die ihm zugefügt worden waren. Seine Frau überlebte wie durch ein Wunder.

In dem Verfahren vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht München II haben sich die acht Angeklagten im Laufe des Prozesses gegenseitig die Schuld für den Tod des Mannes von Therese S. in die Schuhe geschoben. An diesem Montag hielten die Verteidiger ihre Plädoyers. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussvortrag die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes gegen jeden der acht Männer sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. In ihren Plädoyers wiesen die Verteidiger darauf hin, dass "unklar" sei, "wer was getan hat." Rechtsanwalt Peter Schneider, der den 49-jährigen Gheorghe C. verteidigt, stellte fest, alle Angeklagten "widersprechen sich oder erzählen eine andere Variante" vom Ablauf der Tat. Somit sei eine "sichere Zuordnung von Verletzungshandlungen" nicht möglich. Ebenso wie drei seiner Kollegen forderte Schneider, seinen Mandanten wegen schweren Raubes und Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu verurteilen. Ein konkretes Strafmaß nannten er und seine Kollegen nicht.

Rechtsanwältin Heidi Pioch erklärte, ihr Mandant George I. könne nur wegen Raubes mit Todesfolge verurteilt werden. Er habe lediglich "Schmiere gestanden" und sei nicht im Haus gewesen. Der Verteidiger des 51-jährigen Sever D., Peter Krauß, unterstrich, dass Sever D. sich sogar schützend auf den Ehemann von Therese S. geworfen habe, um ihn vor den Schlägen seiner Komplizen zu schützen. Sever D. sei nicht mit einem "Tötungsvorsatz" in das Haus gegangen und könne somit auch nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Die Anwälte der beiden Fahrer der Bande, Andrei G. und Simion J., plädierten gegen beide Angeklagte nicht mehr als acht Jahre Haft zu verhängen. Da sie nur Fahrer gewesen seien, könnten ihnen die Taten ihrer Komplizen nicht zugerechnet werden, sagten die Rechtsanwälte Harald Baumgärtl und Garina Hamel, die den 41 Jahre alten Simion J. in dem Prozess verteidigt. Sowohl Baumgärtl als auch seine Kollegin betonten, dass Andrei G. und Simion J. nichts davon wussten, was in dem Anwesen geschah. Ihnen könne somit nur der Vorwurf der Beihilfe zum schweren Raub in zwei Fällen gemacht werden.

Das Urteil in dem Prozess wird am Montag, 17. Dezember, im Hochsicherheitsgerichtssaal der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim verkündet.

© SZ vom 11.12.2018 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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