Seefeld:Ja zur Sichtschutzwand

Normalerweise werden rechtskräftige Bauregeln geändert, weil ein Gebiet neu überplant, geordnet oder nachverdichtet werden soll. Einen ganz anderen Grund gibt es bei der Überarbeitung des Bebauungsplans "Spitzstraße" in Hechendorf. Dort nämlich steht der Nachbarschaftsfriede auf dem Spiel. Zwischen den Terrassen der Doppel- und Reihenhäuser des Einheimischenmodells waren kein Sichtschutzwände vorgesehen, zum Ärger der Bewohner, die sich vom Nachbarn nicht gerne in die Kaffeetasse oder auf den Grillteller schauen lassen wollen. So entstanden Mauern und Holzwände in den verschiedensten Höhen und Längen. Um das Ganze zu regeln und Privatsphäre zuzulassen, sind nun 3,50 Meter lange und zwei Meter hohe Sichtschutzwände erlaubt, auf keinen Fall aber Mauern. Einigen Gemeinderäten waren die vorgeschriebenen Maße in den zwischen 7,90 und neun Meter langen Gärten zu wenig, es gab fünf Gegenstimmen zur Änderung des Bebauungsplans. Ob Wände oder Mauern zurückgebaut werden müssen, entscheidet das Landratsamt.

© SZ vom 20.05.2021 / csn - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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