Seefeld:Drogendealer zu Gefängnis verurteilt

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43-jähriger Seefelder hatte Ecstasy und LSD in seiner Unterhose versteckt und auf einer Technoparty in München verkauft. Er habe "auch andere glücklich machen wollen", verteidigt sich der Mann

Von Christian Deussing, Seefeld

Der hagere Mann wurde auf einer großen Technoparty in München seinerzeit häufig von Personen kurz angesprochen. Das fiel einem aufmerksamen Rauschgiftfahnder auf, und er beobachtete wenig später, wie der mutmaßliche Dealer einem Besucher eine Pille für 20 Euro übergab, der sie sofort schluckte. Die Polizisten griffen zu, fanden in der Unterhose des Verdächtigen LSD-Trips und Tütchen mit weiteren Ecstasy-Tabletten, zudem wurden sie bei dem Seefelder auch in dessen Wohnung fündig.

Der mehrfach vorbestrafte Lackierer musste sich jetzt vor dem Schöffengericht Starnberg wegen vorsätzlich unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln verantworten. Er wurde zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt - auch deshalb, weil er bei der Tat im Juni 2013 noch zwei Bewährungsstrafen zu verbüßen hatte, die ihn offenbar aber wenig beeindruckt hatten.

In der Wohnung des 43-jährigen Angeklagten entdeckten die Fahnder damals noch in der selben Nacht leicht zugänglich 29 Ecstasy-Tabletten, 22 LSD-Trips, Amphetamine sowie reines und tabakgemischtes Marihuana. Zudem fanden die Polizisten frische Hanfsämlinge in einem Blumentopf - sowie 19 000 Euro in einer Schachtel, die der Seefelder von seinem Vater geerbt haben will. Die Ermittlungen ergaben, dass die Version nicht stimmen konnte und das Geld mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Drogengeschäften stammte. Die Kontakte wurden laut Staatsanwaltschaft vermutlich auch mit codierten SMS auf dem Handy angebahnt, was aber der Angeklagte und dessen Bekannte im Prozess bestritten.

Der Angeklagte, der gern Schlangen züchtet, erzählte auch davon, nach seiner Haftentlassung vor sechs Jahren seine versteckte Kiste mit Rauschgift auf dem Dachboden "wiedergefunden" zu haben. Er habe aber keinen Stoff und Speed verkauft. Das LSD habe er auf der Party nur verteilen wollen, um "andere auch glücklich zu machen". Es klang wenig glaubhaft, was der Mann in der Verhandlung so vorbrachte. Er gab jedoch zu, Rauschgift besessen und den "Südländer" gegenüber der Polizei erfunden zu haben, der auf der Münchner Tanzparty ihm Pillen angedreht habe.

Für den Ankläger ist der Seefelder mit seiner extra vernähten Unterhose damals "professionell vorgegangen". Er ging auch von einem "erwerbsmäßigen Handel" mit verschiedenen Drogen aus und forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Denn der Mann habe wie im "Bauchladen Betäubungsmittel angeboten oder vorrätig gehabt", betonte der Staatsanwalt.

Dagegen gab die Verteidigerin vor, dass es keine Zeugen gebe, die etwas über den Verkauf von Drogen ausgesagt hätten. Ihr Mandant habe zudem die 19 000 Euro durchaus von seinem Vater geerbt haben können. Deshalb kam für die Anwältin lediglich eine Geldstrafe wegen Rauschgiftbesitzes in Betracht. Überdies habe die Polizei versäumt, die Person ausfindig zu machen, die einst auf der Münchner Party für angeblich 20 Euro die Ecstasy-Tablette gekauft hatte. Der angeklagte zweifache Vater stand nach dem Plädoyer auf und wünschte sich in seinem Schlusswort statt einer Geldstrafe, in der Condrobs-Suchtberatung Jugendlichen helfen zu dürfen.

Es blieb ein frommer Wunsch. Denn Richterin Brigitte Braun hielt in ihrer Urteilsbegründung fest, dass nichts an den Einlassungen des Angeklagten in der Verhandlung passen würde. Außerdem kritisierte sie die Salamitaktik des Seefelders - nämlich immer nur so viel zuzugeben, was nicht mehr zu leugnen gewesen sei.

© SZ vom 21.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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