Kommentar:Selbst verschuldet

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Es ist rein menschlich nachvollziehbar, wenn sich die Eigentümer der Parzellen am Herrschinger Neffweg gegen die Beseitigungsanordnung des Landratsamts wehren

Von Astrid Becker

Es ist rein menschlich nachvollziehbar, wenn sich die Eigentümer der Parzellen am Herrschinger Neffweg gegen die Beseitigungsanordnung des Landratsamts wehren. Entweder sind die Grundstücke nebst Bebauung bereits seit Jahrzehnten im Besitz ihrer Familien oder wurden erst vor wenigen Jahren für teures Geld erworben - mit dem Zweck, sich dort ein kleines Freizeitparadies zu schaffen. Ihre Enttäuschung, dass es sich bei dem Kleingartenidyll um eine illegale Bebauung handeln soll, die weg muss, ist so gesehen völlig verständlich. Dennoch müssten sie über den nun ausgehandelten Kompromiss erleichtert sein.

Es mag zwar rätselhaft erscheinen, warum das Landratsamt über die Siedlung, die bereits in den 1950-er Jahren entstanden ist, nicht schon längst negativ entschieden hat - ein Argument, sie daher aber bestehen zu lassen, ist das nicht. Zumindest nicht aus juristischer Sicht. Denn schon in den sechziger Jahren und später auch noch einmal in den Siebzigern wurde die Bebauung des Areals im Außenbereich als nicht privilegiert eingestuft und damit letztlich für unrechtmäßig erklärt.

Eine echte Überraschung kann die neuerliche Beseitigungsanordnung der Kreisbehörde schon allein deshalb nicht sein. Zudem hatte das Amt 2009 bereits einmal versucht, den Abriss der Holzhäuschen durchzusetzen. Die Parzelleneigner setzten alle Hebel in Bewegung, um dies zu verhindern. Dass es aber damals überhaupt soweit gekommen ist, lag an ihnen selbst. Einer der Besitzer hatte seinen Nachbarn angeschwärzt, weil dieser etwas an seinem Häuschen veränderte. Ohne diese menschliche Schwäche wäre die Bauaufsicht dem Vernehmen nach womöglich noch nicht auf das Areal aufmerksam geworden. Das ist nun geschehen. Mit fatalen Folgen für den Denunzianten: Auch dessen Bebauung wurde so als illegal entlarvt.

© SZ vom 08.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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