Der Qualm wird sich lichten: In der Nacht zum Sonntag werden die Raucher wehmütig letzte Zigaretten ausdrücken und die Wirte die Aschenbecher in den Keller räumen. Und dann wird sich zeigen, wie streng Kreisverwaltungsreferat (KVR) und Landratsamt tatsächlich nach Nikotinwolken fahnden.
KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle jedenfalls entkräftet die Gerüchte um eine Raucherpolizei, die flächendeckend die 8000 Münchner Kneipen heimsuchen wird. "Wir vertrauen auf soziale Kontrolle", sagt er.
Wie bisher werden allerdings jeden Tag die 20 Bezirksinspektoren auf Streife gehen, Freischankflächen kontrollieren und dabei nun auch auf Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes achten, das am 1. August in Kraft tritt. "Wir machen Stichproben, speziell in den Eckkneipen und reagieren natürlich auf Beschwerden, aber mehr ist mit unserem Personal gar nicht möglich", sagt das KVR. Sollte ein Wirt ertappt werden, der es nicht so genau nimmt, liegt es im Ermessen des Bezirksinspektors, ob er eine Belehrung gibt, oder den Wirt anzeigt. "Das Verwarnungs- oder Bußgeld kann fünf bis tausend Euro betragen, je nach Schwere des Falles und wirtschaftlichem Vorteil", sagt Blume-Beyerle.
Dass es sich beim Nichteinhalten des Rauchverbots keinesfalls um einen Vorteil handelt, sondern schlichtweg ums Überleben, darin sind sich die Wirte allerdings einig. Ludwig Wolf vom Bistro Nr. 2 reichte deshalb kürzlich eine Verfassungsbeschwerde ein, die sich auf das Freiheitsgrundrecht stützt. "Kneipen, die es seit 30 Jahren gibt, werden jetzt zumachen müssen", glaubt auch der Wirt vom Neuen Hut in Schwabing.
Er war einer derjenigen, die bis zuletzt nach einem Schlupfloch gesucht haben: Zum Beispiel mit dem Keycard-System des Münchner Erfinders Michael Maresch, der immer noch überzeugt ist, dass ein abgeschlossener Wirtsraum ein Privatraum ist - und somit berauchbar. Derzeit hausiert er mit seinem System an den Kneipentresen.
Beim KVR sieht man das allerdings anders: "Die haben mir klipp und klar gesagt, mit Keycard gelten wir trotzdem als Raucherclub und somit als nicht zulässig", sagt der Wirt vom Neuen Hut.
Die einzige Ausnahme im Gaststättengesetz sind "Geschlossene Gesellschaften". Dafür muss der Kneipier allerdings zwei Tage vor der Veranstaltung eine Gästeliste beim KVR einreichen und einen Anlass benennen können. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass es irgendein Wirt schafft, uns das sechs Tage die Woche plausibel zu machen", sagt Blume-Beyerle. Filip Cerny vom Valentin Stüberl sieht das ähnlich: "Ich hab keine Lust jetzt jeden Tag eine Trauerfeier oder eine Hochzeit auszurichten. Wir müssen halt gucken, wie resistent unsere Nachbarn sind."
Denn nicht nur die Kneipenwirte fürchten das absolute Rauchverbot, auch mancher Anwohner sorgt sich um Lärm und aufsteigende Rauchschwaden. Beim Landratsamt dagegen versteht man die Aufregung gar nicht: "Unsere Lebensmittelkontrolleure sind sowieso im Einsatz, aber im Landkreis wollen die Leute vor allem gut essen. Das verträgt sich nicht mit Nikotin."
Wenige sehen das Verbot so gelassen, wie der Besitzer eines Schwabinger Rauchlokals: "Ich habe noch keinen Brief von der Behörde bekommen. Solange sich niemand beschwert." Im Alten Ofen reagiert man mit Galgenhumor: "Vielleicht hängen wir so einen Liedtext von EAV auf", sagt der Kellner.
Das Lied heißt "Dummheit an die Macht", die erste Zeile: "Alle Raucher an die Wand und erschossen aus dem Stand!"