Prozess am Jugendgericht:Soldat büxt aus

Ein 19-Jähriger hat sich unerlaubt sechs Wochen von seiner Truppe entfernt - aber nicht etwa, um dem Wehrdienst zu entkommen. In Starnberg ist er nun verurteilt worden.

Christian Deussig

Endlich hatte der Starnberger gehofft, Fuß zu fassen, und daher bei der Bundeswehr beantragt, seinen Wehrdienst zu verlängern. Doch daraus wurde nichts - und der enttäuschte 19-Jährige entfernte sich für sechs Wochen unerlaubt und eigenmächtig von seiner Truppe in Dillingen.

Bundeswehrrekruten beim Gelöbnis: Ein Starnberger hat sich sechs Wochen lang unerlaubt von seiner Truppe entfernt. Nun ist er dafür verurteilt worden. (Foto: ag.ddp)

Gestern verurteilte ihn für diese im Vorjahr begangene Straftat das Jugendgericht Starnberg zu 64 Sozialstunden und 500 Euro Geldstrafe, die an einen Sozialverband zu zahlen sind. Der Staatsanwalt hatte vier Wochen Dauerarrest gefordert - auch deshalb, weil der Angeklagte wegen Körperverletzungen und anderer Delikte bereits vorbestraft ist.

Ihr relativ mildes Urteil begründete Jugendrichterin Anneliese Plattner auch damit, dass der Angeklagte bei einem Münchner Supermarkt eine Lehrstelle in Aussicht habe und dort bereits beschäftigt sei. Diese Chance sollte nicht durch Dauerarrest zunichte gemacht werden. Die Richterin hielt dem inzwischen 20-Jährigen zudem eine "Reifeverzögerung" zugute, die mit seinem besonderen Werdegang zu tun habe. Denn er sei im Herbst 2008 nach einem "familiären Drama mit traurigen Umständen aus der Bahn geworfen worden", sagte sie.

Dieses Ereignis hatte damals wohl auch dazu geführt, dass der junge Mann nicht mehr zur Bäckergesellen-Prüfung gegangen war. Sechs Monate später hatte er seinen Grundwehrdienst angetreten. Im Prozess hatte der Ex-Wehrpflichtige am Schluss betont, wie wichtig ihm nun die neue kaufmännische Perspektive sei. Die Richterin glaubte ihm.

© SZ vom 30.06.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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