Partys am Seeufer und Kommunalpolitik:Leserbriefe

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Halbherziger Beschluss

Zum Beitrag "Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen" vom 19. August:

"Ein Kleinod im Herzen Starnbergs: Der Steininger-Grund ist das einzige Badegelände am Starnberger See, das sich im Eigentum der Stadt Starnberg befindet. Eine kleine aber idyllische Grünanlage mit Seezugang, Badesteg und Toilettenhäuschen." So verspricht es die Internetseite der Stadt. Ich weiß nicht, wo die Stadträte zum Baden gehen, offensichtlich nicht zum "Steininger" oder "Böhler Grund". Dort wird die Idylle tagaus, tagein ad absurdum geführt durch Bierkästen, herumliegende Flaschen, Zigarettenkippen, Ghettoblastergetöse, Brotzeitmüll, Hunde, alles zur Erholung der Starnberger! Das vom Ferienausschuss nur halbherzig beschlossene Alkoholverbot ab 22 Uhr stört dort niemanden, denn die Partys beginnen meist schon nachmittags oder am frühen Abend. Bis 22 Uhr ist genug Zeit, sich die Besinnung oder zumindest den Anstand wegzusaufen.

Für die raren Badestrände rund um den See sollte gelten: Kein Alkohol, kein offenes Feuer, keine Ghettoblaster, keine Ballspiele, keine Hunde, Rauchen nur an auszuweisenden Ecken mit Aschenbecher während der gesamten Öffnungszeit der Badeplätze. Nur so werden wir der privilegierten Lage am See gerecht. Die Beachtung dieser Regeln ist auch von Besuchern einzufordern. Dies gilt auch für Bucentaurpark, den Badeplatz in Percha und Kempfenhausen. Allerdings müssen Regeln mit Bußgeld bewehrt werden. Ansonsten haben sie keine Wirkung. So wie der erwähnte Stadtratsbeschluss . . . oder auf bairisch: nutzt's nix, na schad's nix!

Dr.-Ing. Hellmut Schmücker, Starnberg

Transparenz und Bürgernähe

Zum Beitrag "Kreistag prüft Übertragung im Internet" vom 30. Juli: Artikel 52 der bayerischen Gemeindeordnung beziehungsweise Artikel 48 der Landkreisordnung bestimmen, dass Sitzungen kommunaler Vertretungen öffentlich sind. Aktuell diskutiert der Kreistag, was in anderen Kommunen selbstverständlich ist: Sitzungen im Internet zu übertragen. Dies wäre ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Bürgernähe der kommunalen Selbstverwaltung. Gerade in Zeiten einer Pandemie könnten so Risikogruppen Zugang erhalten. Auch wird aktuell Homeoffice mit Videolösungen pragmatisch genutzt, um unsere Wirtschaft am Leben zu erhalten. Da mutet es etwas lebensfremd an, wenn Kommunalpolitiker wie ein langjähriger Feldafinger Bürgermeister Angst vor der Videoübertragung als Argument anführen. Es besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit, so dass sich niemand hinter dem Datenschutz verstecken kann. Sollte der Kreistag sich nicht klar zu einer Internetübertragung seiner Sitzungen bekennen, wäre dieses ein schlechtes Zeichen für unsere Demokratie. Hier ist der Landrat gefordert für klare Verhältnisse zu sorgen.

Stefan W. Zeil, Starnberg

© SZ vom 24.08.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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