Mitten in Starnberg:Immer mit der Ruhe!

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In der Kreisstadt soll bald die große Verkehrsentlastung kommen - oder auch nicht

Kolumne von Peter Haacke

Nun ist es also bald so weit: "Verkehrsentlastung für Starnberg" verkündete jüngst Bürgermeisterin Eva John. "Unser Antrag war erfolgreich!" Nur ein paar Schilder noch, die von Ende August an vom Staatlichen Bauamt aufgestellt werden - dann gilt dank Westumfahrung und Herabstufung auf Hanfelder, Söckinger und Andechser Straße ein Durchfahrtsverbot für Lastwagen und Zugmaschinen mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als zwölf Tonnen. Einige Bürger schwelgen bereits im Glück: "Das ist eine riesengroße Entlastung", schreibt einer auf Facebook, "vielen Dank für den Einsatz!" Und ein anderer meint euphorisch: "Sehr gut. Glückwunsch, Frau Bürgermeisterin. Das ist eine super Nachricht für alle Anwohner."

Wie super es aber tatsächlich wird, ist noch die Frage. Denn der Gesetzgeber hat in der Straßenverkehrsordnung ein paar Ausnahmen von der Regel ersonnen. Abgesehen von Bussen und Anliegern sind nämlich - unabhängig vom Gewicht - auch Fahrzeuge folgender Gruppen freigestellt: Streitkräfte, Polizeibehörden, Zivil- und Katastrophenschutz, Notdienste, Feuer- und Bundeswehr, Straßenreinigung und -betrieb, Räum- und Entsorgungsdienste, Schausteller- und Zirkusgewerbe sowie gemeinnützige Organisationen. Ausgenommen sind aber auch ausgewachsene 40-Tonner im gewerblichen Güterverkehr innerhalb eines Umkreises von 75 Kilometern - gerechnet vom Ort der Beladestation bis zur Auslieferung.

Die Polizei will das Verbot daher offenbar nur sporadisch überwachen: "Kein Schwerpunkt", heißt es. Auch der Einsatz von Waagen oder Videos ist nicht geplant. Und letztlich ist ein Zehn-Tonner in der Praxis kaum leiser als ein Lkw mit zwölf Tonnen Gewicht. Spürbare Entlastung also - Tunnel hin, Umfahrung her - dürfte sich allein durch "das lang ersehnte Durchfahrtsverbot" - so John - auf den einstigen Staatsstraßen kaum ergeben.

© SZ vom 30.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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