Mitten in Starnberg:Besser als die Polizei erlaubt

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(Foto: Georgine Treybal)

Zum ersten, zum zweiten, zum dritten Mal ist das Ortsschild in Söcking versetzt worden. Doch jetzt zeichnet sich beim Hin und Her zwischen Stadt und Landratsamt eine Lösung ab

Kolumne von Peter Haacke

Zuweilen machen Kommunalpolitiker nicht etwa das, was man im Rahmen des Erlaubten von ihnen erwartet, sondern etwas ihrer Meinung nach viel besser Geeignetes. Doch oft genug ist das Gegenteil von gut eben nur gut gemeint - vor allem dann, wenn unabhängig von der Intention das Ergebnis rechtswidrig ist. Jüngstes Beispiel dafür liefert eine Geschichte, die sich dieser Tage am Ortsrand von Starnberg ereignet hat. Im Fokus steht das Söckinger Ortsschild an der Andechser Straße, das mittlerweile zum dritten Mal umgesetzt wurde. Das Landratsamt hatte besagte Ortstafel schon vor geraumer Zeit weiter zum Ortsteil hin versetzen lassen. Basis für diese Entscheidung, die in der Stadt mit Missfallen hingenommen wurde, liefert die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung: Sie regelt Umsetzung und Ausführung von Verkehrseinrichtungen durch kommunale Behörden und Bauämter. Mit Freigabe der Starnberger Westumfahrung am Montag sollte die Straße durch Söcking in die Obhut der Stadt fallen - und Bürgermeisterin Eva John ordnete sogleich die Versetzung des Schildes um 500 Meter ortsauswärts an. Doch das war - da sind sich Landratsamt und Polizei sehr einig - rechtswidrig.

Prompt wurde das strittige Ortsschild am Mittwoch durch Mitarbeiter des Landratsamtes - vorschriftsgemäß und unabhängig von Straßentyp oder Träger - wieder an seinen bisherigen Standort beim Pförtnerhaus zurückversetzt. Das entspricht zwar nun den Vorgaben, hat aber einen unangenehmen Nebeneffekt für die Anwohner: Autofahrer steigen jenseits der Ortsmarke in Richtung Andechs ungehemmt aufs Gas oder brettern mit hohem Tempo nach Söcking rein.

Um dem ohnehin angespannten Verhältnis der Stadtverwaltung zu Landratsamt, Polizei und Bauamt nicht noch eine weitere Posse hinzuzufügen, kommt aus dem Landratsamt nun ein konstruktiver Vorschlag zur Güte: Im Gespräch soll geklärt werden, ob es nicht noch andere Möglichkeiten zur angestrebten Geschwindigkeitsbegrenzung gibt - etwa durch ein simples Verkehrszeichen.

© SZ vom 06.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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