Mitten in Gauting:Springfreudiger Hund

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Warum in der Würmtalgemeinde auch mal eine Ausnahme von der Regel gemacht wird

Kolumne von Blanche Mamer

So mancher Hund kann eine Hürde von 1,30 Metern locker überspringen. Herrchen oder Frauchen müssen allerdings darauf achten, dass das eifrige Tier nur dann so hoch springt, wenn es darf - etwa, wenn es den Wettbewerb in der Hundeschule gewinnen soll oder einem Dieb auf den Fersen ist, nicht aber, wenn es jenseits des Gartenzauns Interessantes wittert. Der Zaun muss somit eine gewisse Höhe haben. Doch was tun, wenn es im Ort - in diesem Fall in Gauting - eine Einfriedungssatzung gibt, die 1,30 Meter als Höhenlimit festsetzt?

Der Besitzer zweier springfreudiger Hunde hat alles richtig gemacht, sich exakt an die Vorschriften gehalten und im Rathaus eine Befreiung von der Satzung beantragt. Ziel: Ein Doppelstabmattenzaun mit 1,43 Meter Höhe, dreizehn Zentimeter mehr als vorgeschrieben. Das müsste doch erlaubt werden, mag sich der Bürger gedacht haben. Doch so einfach ist das dann doch nicht: Gut eine Viertelstunde lang beschäftigte sich der Gautinger Bauausschuss mit dem Antrag. Eröffnet hatte die Debatte ein Gemeinderat, der selbst Hundebesitzer ist und sich jahrelang gern bürgernah gab. Doch ein Hund sei kein Grund, so einen scheußlichen Metallzaun als Ausnahme zuzulassen, findet er, schrecklich fürs Ortsbild. Eine Gemeinderätin befand, sie würde den Zaun ja erlauben, könne aber nicht, weil der Bebauungsplan ja ziemlich neu und eine Ausnahme schwer zu begründen sei. Soll er die Hunde doch an der Leine rauslassen, grummelte ein anderer.

An die Kette legen? Da könnte ja jeder kommen! Andere Hundehalter zum Beispiel, der Vater von Ball spielenden Kindern, die Züchter von Springmäusen. Oder der Eigentümer eines gepflegten Gartens, in dem Nachbars Katze so gerne jagt: Der könnte eine geschlossene Holzwand von zwei Metern wünschen, wie sie weiland Ottfried Fischer genehmigt wurde. Der Kabarettist und Schauspieler hatte rund um sein Haus an der Würm einen blickdichten Holzzaun errichten lassen, um seine jugendlichen Töchter vor Spannern zu schützen - einer der Anlässe für die Diskussion und den Erlass von 2004. Alles Schnee von gestern. Trotz Meckerei und ablehnenden Argumenten wurde die Ausnahme genehmigt. Nur eine Frage blieb offen: Was ist, wenn der Hund nun fleißig übt und auch 1,43 Meter nimmt?

© SZ vom 14.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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