Mitten in Berg:Uralter Wisch

Ein Bauwerber will mit einem Plan von 1953 gleich fünf Häuser genehmigen lassen. Der Gemeinderat zweifelt

Kolumne von Sabine Bader

Taufrisch ist er mehr nicht gerade, der Bebauungsplan, den ein Grundstückseigentümer in der Gemeinde Berg vorgelegt hat, um auf einer grünen Wiese fünf stattliche Wohnhäuser errichten zu dürfen. Genauer gesagt, ist das Papier schon ziemlich in die Jahre gekommen. Es stammt nämlich aus dem Jahr 1953. Man könnte darum sogar sagen, er habe das Renteneintrittsalter erreicht. In der Gemeindeverwaltung ließ sich der Plan jedenfalls gar nicht mehr auffinden. Einzig im Landratsamt scheint man diesbezüglich fündig geworden zu sein.

Nach Ansicht der Gemeinde, hilft das Papier dem Bauwerber auch nicht weiter. Denn der Plan ist nicht nur alt, er setzt auch so gut wie nichts fest. Weder die Art und das Maß der Gebäude noch kann ein derart einfacher Plan Baurecht im Außenbereich schaffen. Und das riesige Gelände, das laut Gemeinde mehr als 34 600 Quadratmeter misst, liegt nun mal im Außenbereich. Von einer "Baulücke" könne man hier also beim besten Willen nicht sprechen. Dem nicht genug, gibt es laut Gemeinde auch noch Zweifel in Sachen Unterschrift. Und so wird der vorgelegte Bebauungsplan im Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1995 auch überhaupt nicht berücksichtigt, sondern darin stattdessen eine "Fläche für die Landwirtschaft mit besonderer ökologischer Bedeutung" festgelegt.

Gemeinderäte, Verwaltung und Rathausspitze waren sich am Dienstagabend darum auch einig: Dieses Papier schafft kein Baurecht. Zur SZ sagte Bergs Bürgermeister Rupert Monn anderentags sogar: "Die freiliegende Wiese ist völlig ungeeignet für eine Bebauung." Und: "Ich gehe auch davon aus, dass der vorliegende Bebauungsplan ungültig ist."

© SZ vom 27.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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