Mitten in Berg:Ein Vergnügen ist das nicht

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Fehler will niemand machen. Weder die Verwaltung noch der Journalist

Von Sabine Bader

Es gibt Leute, die glauben tatsächlich, der Journalist habe es leicht. Er führe ein ziemlich freies Leben - frei im Denken und im Schreiben. Doch gefehlt. Gerade im Journalismus gibt es Regeln, die zu beachten sind. Darunter auch diese: "Mache dich nie lustig über Rechtschreibfehler, die andere machen, sonst passiert dir dasselbe." So lautet das ungeschriebene Gesetz im genauen Wortlaut. Das Schlimme ist die Vorstellung, dass Tausende den Fehler finden und über einen lachen. Grauenhaft!

Doch heute sei die goldene Regel mal vergessen, wenigstens für einige Minuten. Und nur, um einen Sachverhalt zu erzählen, der sich am Dienstagabend im Berger Gemeinderat zugetragen hat. Da bat ein Ratsmitglied der CSU - letzteres ist in diesem Fall ziemlich egal - darum, einen Schreibfehler in einer Satzung auszubessern, die das Benutzen des gemeindlichen Archivs regelt. Darin heißt es: "Das Archiv hat das Vergnügungsrecht . . ." Es müsse aber wohl "Verfügungsrecht", heißen, sagte der Gemeinderat bierernst, der das Regelwerk offenbar ganz genau studiert hat.

Dass ihm dabei nicht mal ein Grinsen auskommt, liegt in seiner Person und ebenfalls nicht an der Parteizugehörigkeit. Schließlich können CSU-Mitglieder bisweilen auch rechte Spaßvögel sein. Und was heißt im Zusammenhang mit dem Berger Archiv schon Vergnügungsrecht? Es kann doch kein rechtes Vergnügen sein, in den staubigen alten Unterlagen zu wühlen. Und das auch noch im Keller.

Aber, wie dem auch sei: Der regelbrechenden Journalistin bleibt nur die Hoffnung, dass der nächste fiese Verschreiber nicht ihr passieren möge. Und wer dennoch einen Fehler findet, der darf ihn gerne behalten.

© SZ vom 29.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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