Mitteilung des Bauamts:Landwirt muss Anlage bei Drößling entfernen

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Gemeinderat versagt nachträglich eingereichten Genehmigungsantrag

Von Sabine Bader , Seefeld

Das Vorgehen ist - vorsichtig ausgedrückt - recht gewöhnungsbedürftig: Da errichtet ein Landwirt, der seine Hofstelle in Hechendorf hat und nahe der Erlinger Straße im vier Kilometer entfernten Drößling lediglich eine rund 24 000 Quadratmeter große Wiese besitzt, dort gleich eine Zufahrt zu seinem Grundstück mit einer massiven Zaunanlage. Der Bauer begründet sein Vorgehen damit, dass er dort künftig nicht nur während der Sommermonate Kamerun-Schafe weiden lassen möchte, sondern auch ganzjährig Galloway-Rinder. Der Zaun ist zwei Meter hoch und aus massivem Wildgatterknotengeflecht. Von den mehr als 100 Pfosten sind zehn Stahlpfosten sogar einbetoniert und die Toranlage ist sechs Meter lang. Das Ganze sei sogar "wolfssicher", hieß es jüngst im Seefelder Bauausschuss.

Das alles baute der Landwirt ohne Genehmigung, worauf ihm das Landratsamt Starnberg den Bau einstellte. Denn es handle sich hier nicht um einen verfahrensfreien Weidezaun, urteilte die Behörde. Die Schlussfolgerung: Der Landwirt muss dafür nachträglich einen Bauantrag einreichen und eine Genehmigung beantragen. Doch die versagen ihm jetzt auch die Seefelder Gemeinderäte. Die Anlage sei nicht verhältnismäßig und diene nicht der Landwirtschaft, hieß es aus dem Bauamt. Denn laut den gesetzlichen Vorgaben, müssten Aufwand und Ertrag in einem positiven Verhältnis zueinander stehen, um diese von der "Liebhaberei" abgrenzen zu können. Bauamtsjurist Christoph Drewes hatte sich sogar die Arbeit gemacht, und zur Untermauerung seiner Auffassung ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zitiert, wonach ein "vernünftiger Landwirt" einen solchen Zaun schon aus Kostengründen und vor allem unter der Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs nicht in dieser Weise bauen würde. Er würde statt des massiven Zaunes einen Bohlenzaun mit zwei Elektrodrähten wählen, hieß es. Darum hat der Seefelder Gemeinderat den Antrag auch mit großer Mehrheit abgelehnt.

Und wie geht es nun weiter? Der Landwirt muss Straße und Zaun zurückbauen. Das teilte das Bauamt der Gemeinde auf eine Anfrage der SZ mit.

© SZ vom 16.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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