Kommentar:Heimlicher Widerstand

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Etliche Bürgermeister wenden die ungeliebte Straßenausbausatzung erst gar nicht an

Von Wolfgang Prochaska

Es ist leider so: Die Entscheidung des Landratsamts zur Umsetzung der Straßenausbausatzung ist in Ordnung. Die Juristen der Kreisbehörde berufen sich mit Recht auf die gültige Gesetzeslage. Und diese schaut nun mal so, dass bei der Sanierung von Straßen und Plätzen die Anlieger einen Teil der Kosten übernehmen müssen. Eine andere Frage ist, ob diese Umlage, die in den Gemeinden nur Ärger und böses Blut auslöst und Hausbesitzer vor finanzielle Probleme stellt, politisch noch sinnvoll ist. Dies zu lösen, ist allerdings nicht die Aufgabe des Landratsamts, sondern eine Aufgabe des Gesetzgebers beziehungsweise der politischen Gremien. Dass die Kreisstadt Starnberg die Ausbausatzung aus ihrer Erhebungsliste gestrichen hat, ist deshalb als politisches Signal zu werten, und man kann sicher sein, dass andere Kommunen folgen werden. In Andechs und Herrsching deutet es sich schon an. Der politische Druck auf den Gesetzgeber wird in den kommenden Monaten deshalb weiter steigen.

Die Befürworter sehen in dieser Umlage eine Form der gerechten Beteiligung an der Verbesserung des Umfeldes innerhalb der Gemeinde, wovon der Hausbesitzer als Eigentümer einer Immobilie besonders profitiert. Das ist nicht falsch. Die Wirklichkeit schaut aber anders aus: Nach den Erfahrungen vieler Bürger scheint die Anwendung der Umlage eher willkürlich zu sein. Mal sind es 30 Prozent, mal 90 Prozent Beteiligung, je nachdem wie es Stadt- oder Gemeinderat einschätzen. Ewiger Streitpunkt ist die Frage, ob es sich wirklich um einen Erstausbau handelt. Dann wird es teuer. Viele Bürgermeister im Landkreis, die genervt vom Streit sind, reagieren auf ihre Art: Sie wenden die Satzung erst gar nicht an. Dieser heimliche Protest , der einem passiven Widerstand gleichkommt, sollte zu denken geben.

© SZ vom 12.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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