Kommentar:Ein Hohn für die Opfer

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Die Geldstrafe in Höhe von 13500 Euro wird den Ferrari-Fahrer ärgern - mehr vermutlich nicht. Das ist nicht fair gemessen an der Strafe, die das Opfer trägt.

Von Astrid Becker

13 500 Euro Strafe, das klingt zunächst sehr viel. Zumindest für einen Otto-Normalverbraucher beziehungsweise Normalverdiener. Letzterer fährt aber in der Regel keinen Ferrari. Weil er sich dies gar nicht leisten könnte. Womit wir beim springenden Punkt sind: bei der Höhe der Geldstrafe, die sich nun einmal nach der Höhe des Einkommens richtet. Der nun verurteilte Ferrarifahrer kann sich diese Geldstrafe offenbar leisten. Vielleicht wird sie ihn ärgern, aber er wird deswegen keinen Offenbarungseid leisten müssen oder sonstigen sozialen Härten ausgesetzt sein. Möglicherweise treffen ihn die drei Monate Fahrverbot sogar härter.

Die Frau hingegen, deren Wagen offenbar von dem Ferrari mit überhöhter Geschwindigkeit rechts überholt, geschnitten wurde und in der Schutzplanke landete und verletzt wurde, muss dieses Urteil mitten ins Herz treffen. Dies gilt auch für all diejenigen Verkehrsteilnehmer, die ähnliche Erfahrungen mit Straßenrowdys hatten. Sie, die vielleicht schwere Verletzungen aus solchen "Abenteuern" davon getragen oder sogar einen lieben Menschen verloren haben durch den Leichtsinn und Verantwortungslosigkeit anderer, müssen dieses Urteil als Hohn empfinden und sich fragen, wie es um die Justiz in diesem Land bestellt ist, die hier keine härteren Strafen bis hin zum Führerscheinentzug auf Lebenszeit verhängt. Es könnte auch gut sein, dass die Polizeibeamten, die in diesem Fall ermittelt haben, nun ähnlich denken, freilich ohne dies laut kundzutun. Schließlich war es ursprünglich nicht nur um vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung gegangen, sondern auch um Unfallflucht und Verdacht auf illegales Autorennen. Dies konnte offenbar aber nicht ausreichend nachgewiesen werden - daher wurden diese Vorwürfe wohl auch nicht berücksichtigt. Das ist deutsches Recht. Und ein Glück für den Ferrarifahrer. Ein Pech allerdings für diejenigen, die wegen geringerer Delikte vergleichsweise härter bestraft werden.

© SZ vom 14.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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